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Bebauungsplan LIN 153 „Wohnen am Volkspark“


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Planungsanlass

Der Volkspark in Kamp-Lintfort stellt ein derzeit untergenutztes Grünareal dar, welches aufgrund seiner Lage und Größe Potenzial für neue Nutzungen bietet. Um einen städtebaulichen Impuls für den östlichen Stadtrandbereich mit seiner Mischnutzung aus Wohnen, kleinteiligem Gewerbe, Kleingärten und Sport zu setzen, soll der Volkspark durch die Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers mit großzügigen Grünbereichen eine erkennbare Aufwertung erfahren.

Neben der städtebaulichen Zielsetzung besteht unter nutzungsspezifischen Aspekten in der Entwicklung des Volksparks die Chance einer sinnhaften Ergänzung des Wohnraumangebotes in Kamp-Lintfort. Mit dieser Entwicklungsabsicht folgt die Stadt Kamp-Lintfort dem im Stadtentwicklungsplan Kamp-Lintfort 2020 skizzierten Entwicklungsszenario, welches unter dem Leitgedanken „Wohnen am Park“ eine Mischung aus Wohnen und attraktiven Grünbereichen umfasst.

Planerfordernis

Da sich die Fläche im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet, welcher für den größten Teil des Gebietes „Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festsetzt, sind Wohnnutzungen an dem Standort aktuell nicht zulässig. Ein Planerfordernis gemäß § 1 Abs.3 BauGB wird daher ausgelöst.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lintfort und wird

  • im Norden durch die Boegenhofstraße,
  • im Osten und Süden durch die Franzstraße,
  • im Westen durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Auguststraße begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha.

Gestaltungskonzept

Aufgrund des Leitgedankens „Wohnen am Park“ und der direkten Nachbarschaft zur Altsiedlung werden hohe städtebauliche und gestalterische Ansprüche an das neue Wohngebiet gestellt. Es soll sich in die umgebende Bestandssituation einfügen, dabei jedoch einen eigenständigen Charakter entwickeln. Individuelle Wohnbereiche sollen sich zu einem harmonischen Gesamtbild zusammenfügen, dass sich deutlich von der Struktur zeitgenössischer Neubaugebiete abhebt.

Zur Umsetzung dieses Ziels wurde in Kombination mit den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans LIN 153 eine Gestaltungssatzung erarbeitet, welche zusätzliche Regelungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen trifft. Im zugehörigen Gestaltungshandbuch sind alle relevanten gestalterischen Regeln der Gestaltungssatzung und des Bebauungsplans LIN 153 zusammenfassend erläutert, um den Bauinteressierten und Architekten den Umgang mit den gestalterischen Regeln zu erleichtern.

Der Bebauungsplan ist seit dem 11.02.2015 rechtskräftig.

 

 

Kontakt

Röttger, Sebastian

Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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