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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Kamp-Lintfort ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die im Internet erreichbare Version dieser Website (www.kamp-lintfort.de) mit Stand vom 28.05.2020.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Ein unabhängigen BITV-Test durch die BIK steht noch aus. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die PDF-Dokumente auf dieser Website sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um eine Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.

Hinzu kommen zahlreiche von Dritten erstellte PDF-Dokumente, die aus rechtlichen oder technischen Gründen seitens der Stadt Kamp-Lintfort nicht verändert und daher leider auch nicht hinsichtlich der Barrierefreiheit angepasst werden können. Teilweise ist die Stadt Kamp-Lintfort allerdings zur Veröffentlichung dieser Dokumente trotz der fehlenden Barrierefreiheit verpflichtet (z.B. Sitzungsunterlagen der städtischen Gremien).

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.09.2020 erstellt. Dazu wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld eine Selbstbewertung durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über das Kontaktformular an das Redaktionsteam wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen.

Durchsetzungsverfahren

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.