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Inhalt

Bürgerbeteiligung Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen,

  • den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und
  • den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).

Die Planungsverfahren für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne orientieren sich an den Regelungen des Baugesetzbuches. Dieses Verfahren soll eine Abstimmung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politischen Gremien und unterschiedlichen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung gewährleisten.

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung oder der Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Hiernach sind zwei Phasen der Bürgerbeteiligung vorgesehen:

Frühzeitige (vorgezogene) Bürgerbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB)

Die Bürgerinnen und Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegen die Pläne über einen Zeitraum von drei Wochen  im Planungsamt der Stadt Kamp-Lintfort aus und können eingesehen werden. Bei wichtigen Planvorhaben wird in der Regel auch ein Erörterungstermin durchgeführt, wo dann die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Sie haben die Möglichkeit Vorschläge und Wünsche  während des Erörterungstermins zu äußern oder schriftlich während des drei Wochen dauernden Auslegungszeitraumes beim Planungsamt einzureichen.  Anregungen und Wünsche werden dem Stadtentwicklungsausschuss mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung vorgelegt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort ortsüblich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen (§ 3 Absatz 2 BauGB)

Bevor ein neuer Bauleitplan (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) oder die Änderung eines bestehenden Planes vom Rat der Stadt beschlossen wird, schreibt das Baugesetzbuch die zweite Phase der Bürgerbeteiligung, die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne, vor. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind dabei mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eines Bauleitplans besteht die Möglichkeit diesen während der Dienststunden im Planungsamt der Stadt Kamp-Lintfort einzusehen und Anregungen zu dem ausliegenden Plan während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die fristgemäß vorgebrachten Anregungen werden dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Rat der Stadt Kamp-Lintfort zur Entscheidung vorgelegt. Dies erfolgt in öffentlicher Sitzung; das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.

Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort ortsüblich bekannt gemacht.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

 

Bebauungsplan Beteiligung Durchführung der Öffentlichkeit Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Planungsverfahren für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne orientieren sich an den Regelungen des Baugesetzbuches. Dieses Verfahren soll eine Abstimmung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politischen Gremien und unterschiedlichen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung gewährleisten.
Bebauungsplan Beteiligung Durchführung der Träger öffentlicher Belange Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Planungsverfahren für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne orientieren sich an den Regelungen des Baugesetzbuches. Dieses Verfahren soll eine Abstimmung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politischen Gremien und unterschiedlichen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung gewährleisten.
Flächennutzungsplan Beteiligung Durchführung der Öffentlichkeit Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Planungsverfahren für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne orientieren sich an den Regelungen des Baugesetzbuches. Dieses Verfahren soll eine Abstimmung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politischen Gremien und unterschiedlichen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung gewährleisten.
Flächennutzungsplan Beteiligung Durchführung der Träger öffentlicher Belange Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Planungsverfahren für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne orientieren sich an den Regelungen des Baugesetzbuches. Dieses Verfahren soll eine Abstimmung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politischen Gremien und unterschiedlichen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung gewährleisten.
Anhörung planfeststellungsbedürftiger Vorhaben Durchführung Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Planungsverfahren für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne orientieren sich an den Regelungen des Baugesetzbuches. Dieses Verfahren soll eine Abstimmung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politischen Gremien und unterschiedlichen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung gewährleisten.
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