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Bebauungsplan GES 118, 1. Änderung "Gewerbegebiet Gestfeld Süd - Gewerbepark Dieprahm"


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Die Firma UFP GmbH betreibt im Gewerbepark Dieprahm ein Handelsunternehmen. Das vorhandene Betriebsgebäude soll um zwei Hallen erweitert werden. Ziel der Planverfahren ist es, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für diese Betriebserweiterung zu schaffen.

Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt

Räumlicher Geltungsbereich

Das ca. 2,8 ha große Plangebiet befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Kamp-Lintfort südlich angrenzend an den Siedlungsbereich Gestfeld.

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch:

·         die festgesetzte Grünfläche (Flurstück 2642) im Norden,

·         das bestehende Gewerbegebiet (Flurstücke 2315, 2172, 2499 sowie 2500) im Westen,

·         die Carl-Friedrich-Gauß-Straße im Süden sowie

·         die Grünfläche (Flurstück 2642) im Osten

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Lintfort, Flur 9, das Flurstück 2641 sowie teilweise die Flurstücke 2642, 2172, 2315, 2499 und 2500.

Verfahren

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 06.10.2020 den Bebauungsplan GES 118, 1. Änderung "Gewerbegebiet Gestfeld Süd - Gewerbepark Dieprahm" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 14.01.2021 rechtskräftig. Die zugehörige 28. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Gestfeld Süd - Gewerbepark Dieprahm" ist seit dem 14.01.2021 wirksam.

Kontakt

Röttger, Sebastian

Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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