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Bebauungsplan 20d Teil B Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße, 2. Änderung (Umnutzung Spielplatz)


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Im südöstlichen Teil des Niersenbruchs, zwischen Adlerweg und Rheinberger Straße gelegen, befin­det sich das Wohngebiet am Dohlenweg. Im Süden des Wohngebietes, nördlich des Lärmschutzwalls zur Rheinberger Straße, befindet sich der Kinderspielplatz am Zeisigweg. Gemäß dem im Juni 2019 be­schlossenen Spiel- und Bewegungsraumkonzept besteht an dieser Spielfläche jedoch kein Bedarf mehr; sie kann daher aufgegeben und entsprechend ihrer unmittelbaren Umgebung als Wohngrund­stück nachgenutzt werden. Das Grundstück ist im Bebauungsplan 20 d Teil B „Niersenberggebiet süd­lich der Fasanenstraße“ entsprechend seiner bisherigen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ festgesetzt. Die angestrebte wohnbauliche Nutzung der Fläche ist mit den planungsrechtlichen Vorgaben nicht umsetzbar. Der Bebauungsplan soll daher geändert werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 2401 in der Gemarkung Kamperbruch, Flur 1, mit einer Fläche von 1.057 m². Der Geltungsbereich wird wie folgt wird begrenzt:

·         im Norden durch das Wohngrundstück Zeisigweg 16/18 (Flurstück 2559)

·         im Osten durch das Wohngrundstück Rheinberger Straße 351 (Flurstücke 2858, 2477)

·         im Süden durch die Rheinberger Straße

·         im Westen durch das Wohngrundstück Zeisigweg 14 (Flurstück 2453)

Stand des Verfahrens

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 21.06.2022 den Bebauungsplan  20d Teil B Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße, 2. Änderung  als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 14.07.2022 rechtskräftig.

Kontakt

Mörs, Christian

Telefon: 0 28 42 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

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