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Bebauungsplan 1a Monterkampgebiet, 1. Änderung (Umnutzung Spielplatz)


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Im südlichen Teil des Geisbruch befindet sich das Wohngebiet Monterkamp. Am östlichen Rand des Wohngebietes, zwischen Lange Straße und Eyller Straße gelegen, befindet sich ein Kinderspielplatz. Gemäß dem im Juni 2019 beschlossenen Spiel- und Bewegungsraumkonzept besteht an dieser Spiel­fläche jedoch kein Bedarf mehr. Die Spielplatzfläche an der Lange Straße kann daher aufgegeben und entsprechend ihrer unmittelbaren Umgebung als Wohngrundstück nachgenutzt werden. Das Grundstück ist im Bebauungsplan 1a „Monterkampgebiet“ entsprechend seiner bisherigen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ festgesetzt. Die angestrebte wohnbauliche Nutzung der Fläche ist mit den planungsrechtlichen Vorgaben nicht umsetzbar. Der Bebauungsplan soll daher geändert werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 570 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 568 in der Gemarkung Lintfort, Flur 11, mit einer Gesamtfläche von rund 1.000 m². Der Geltungsbereich wird wie folgt wird begrenzt:

·         im Nordosten durch den Garagenhof Pallantstraße (Flurstück 320)

·         im Nordwesten durch die Grundstücke Lange Straße 66 und 68 sowie den Wendehammer der Lange Straße (Flurstücke 421, 569 und 724)

·         im Südwesten durch den Fuß- und Radweg parallel der Eyller Straße (Flurstück 997)

·         im Südosten durch das Grundstück Pallantstraße 23 (Flurstück 322)

Stand des Verfahrens

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 21.06.2022 den Bebauungsplan 1a "Monterkampgebiet", 1. Änderung  als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 14.07.2022 rechtskräftig.

Kontakt

Mörs, Christian

Telefon: 0 28 42 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

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