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Bebauungsplan ROS 166 "Nahversorgungszentrum östliche Moerser Straße"


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Ziel der Planung und Planerfordernis

In den vergangenen Jahren ist ein erhöhter Ansiedlungsdruck von Vergnügungsstätten, insbesondere Wettbüros im zentralen Versorgungsbereich an der östlichen Moerser Straße, zu verzeichnen. Vergnügungsstätten können insbesondere bei größerer Anzahl und aufgrund ihrer typischen Auswirkungen zu einer Beeinträchtigung des Stadt- und Straßenbildes und somit zu einem Qualitätsverlust des Geschäftsbereiches beitragen.  Um die noch vorhandene Einzelhandelsstruktur und die Nahversorgungsfunktion der östlichen Moerser Straße aufrechtzuerhalten und weiter zu stärken, soll die Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Mit dieser Maßnahme soll die städtebauliche Funktion des Gebietes aufrechterhalten und einer drohenden Abwärtsentwicklung des Versorgungszentrums frühzeitig entgegengewirkt werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Bebauung der gesamten nördlichen Straßenzeile der Moerser Straße zwischen Montplanetstraße im Westen und Rheinstraße im Osten, einschließlich aller erkennbar dieser Bebauung zugeordneten Grundstücksteile. Er umfasst weiterhin die Gebäude und Grundstücke der nach Norden einmündenden Straßen, welche ebenfalls eine gewerbliche Erdgeschossnutzung aufweisen. Dazu zählen jeweils in Teilen die Montplanetstraße, die Steltenbergstraße, die Kaiserstraße, der Kirchweg, die Grenzstraße, die Malmedystraße sowie die Rheinstraße.

Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat am 25.05.2021 den Bebauungsplan ROS 166  „Nahversorgungszentrum östliche Moerser Straße" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 10.06.2021 rechtskräftig.

Kontakt

Röttger, Sebastian

Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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