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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan - kurz FNP - besteht seit 1994 und wurde zwischenzeitlich in vielen Bereichen geändert oder angepasst. Aktuelle stadtentwicklungspolitische Themen wie beispielsweise der demographische Wandel und wirtschaftliche Strukturwandel, Klimaschutz und Klimaanpassung oder auch ein verändertes Mobilitätsverhalten, haben sich gegenüber dem Planungsstand von 1994 deutlich verändert und weiter einwickelt.
Die Stadt Kamp-Lintfort stellt deshalb den FNP neu auf.
In diesem Verfahren ist Ihre Meinung gefragt!
Gerne möchten wir Sie über die Planinhalte informieren und Sie frühzeitig und aktiv in den Planungsprozess einbinden.
Die Unterlagen zum Verfahren finden Sie ab dem 25.08.2025 hier:
https://beteiligung.nrw.de/portal/kamp-lintfort/beteiligung/themen/1016646
Was ist der Flächennutzungsplan genau? Welche Bedeutung hat er – auch ganz konkret für Sie? Dazu geben wir Ihnen den nachfolgenden Überblick.
Welche Aufgabe und Rechtswirkung hat der FNP?
Der FNP stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung für die Gesamtstadt dar. Er ist die Leitlinie für die Verteilung der verschiedenen Nutzungen im Stadtgebiet. Zum Beispiel sind im Plan Wohn- und Gewerbeflächen, Grün- und Freiflächen sowie größere Standorte für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Sportanlagen dargestellt.
Als sogenannter „vorbereitender Bauleitplan“ ist er ein wichtiges Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der Stadtentwicklung. Die Darstellungen im FNP begründen zwar keine Bauansprüche für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, aber sie binden die Stadt Kamp-Lintfort und andere öffentliche Planungsträger bei nachfolgenden Entwicklungen. Zudem bildet der FNP die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan schafft - als verbindlicher Bauleitplan- mit seinen Festsetzungen konkrete Baurechte, z.B. für den Bau von Wohngebäuden oder die Errichtung eines Gewerbebetriebes.
Beispiel: Wenn im FNP ein bestimmter Bereich als Wohnbaufläche dargestellt ist, kann dort auch nur ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der ein Wohngebiet festsetzt. Ist die Fläche hingegen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, kann dort kein Wohngebiet entwickelt werden.
Warum wird der FNP neu aufgestellt?
Für die Neuaufstellung des FNP gibt es viele Gründe. Wie eingangs angesprochen, haben sich die aktuellen Voraussetzungen gegenüber den Rahmenbedingungen von 1994 geändert. Insgesamt geht es darum, einen Rahmen dafür zu setzten, wie sich Kamp-Lintfort angesichts fortwährender gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Veränderungen in den nächsten Jahren räumlich weiterentwickeln soll.
Es geht um Fragen wie:
· Wo und wie wollen wir künftig wohnen und arbeiten?
· Welche Flächen sind für den Klima- und Hochwasserschutz freizuhalten und nicht zu bebauen?
· Welche Anforderungen hat die Land- und Forstwirtschaft?
· Sollen weitere Flächen für Windkraft oder neue Bereiche für Freiflächensolaranlagen ausgewiesen werden? Und wenn ja, wo sollen diese Flächen liegen?
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Verfahren richtet sich nach den Regelungen des Baugesetzbuchs. An dem nachfolgenden Verfahrensschema wird deutlich, dass die nun anstehende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des FNP ein früher Verfahrensschritt ist und sich weitere Verfahrensschritte anschließen. Eine weitere Öffentlichkeitbeteiligung zum Entwurf des FNP erfolgt im Rahmen der sogenannten Offenlage. Zudem ist für die Aufstellung des FNP ein Umweltbericht zu erstellen, in welchem die voraussichtlichen Auswirkungen des Plans auf die Umwelt beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss zur Einleitung des formellen Verfahrens wurde in der Ratssitzung am 02.07.2024 gefasst. Danach wurde der FNP-Vorentwurf gemeinsam mit dem Büro postwelters + partner aus Dortmund erarbeitet, das die Stadt im Aufstellungsverfahren begleitet.
Was sind die Inhalte des aktuellen FNP-Vorentwurfs?
Der Vorentwurf setzt sich aus einer Karte und einer Begründung zusammen.
Das Hauptaugenmerk des Vorentwurfs liegt auf den geplanten Neuausweisungen u.a. für neue Wohn- und Gewerbeflächen. Diese sind als so genannte Potenzialflächen im Vorentwurf dargestellt. Daneben entspricht ein großer Teil der Darstellungen dem FNP von 1994. Hier geht es darum, die bestehenden Siedlungsflächen und die dortigen Nutzungen weiter zu sichern. Auch Flächen, die aktuell bereits geplant und entwickelt werden, wie etwa das Stadtquartier auf dem ehemaligen Zechengelände, werden entsprechend ihrer beabsichtigten Nutzung dargestellt.
Die Auswahl der Potenzialflächen erfolgte in zwei Schritten: Die Flächen wurden zunächst umweltgutachterlich und danach aus städtebaulicher Sicht bewertet. Sie können demnach für eine bestimmte Nutzung gut geeignet, weniger gut geeignet oder nicht geeignet sein. Zudem kann eine Fläche für eine oder alternativ auch für unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen oder Grünfläche in Frage kommen. Die Potenzialflächen sind im Plan dargestellt. Ausführungen dazu sind in der Begründung ab Kapitel 6 sowie in den Steckbriefen zu den Potenzialflächen zu finden.
Hinweis für den Planungsprozess: Im Rahmen der anstehenden frühzeitigen Beteiligung möchten wir mit Ihnen über die vorgeschlagenen Flächenausweisungen diskutieren.
Ihre Betroffenheit – Ihre Interessen
Der FNP schafft zwar keine konkreten Baurechte, ist aber eine wichtige Grundlage für die künftige Flächennutzung und die Aufstellung von Bebauungsplänen. Damit sind Sie - sozusagen indirekt oder „vorbereitend“ - durch die Flächenausweisungen im FNP betroffen.
· Etwa als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer einer Potenzialfläche für Wohnen und Gewerbe. Dann möchten Sie vielleicht wissen, was das für Sie bedeutet und wie wahrscheinlich die Ausweisung am Ende tatsächlich ist.
· Oder als Bewohnerin oder Bewohner in der Nachbarschaft eines potenziellen Gewerbegebietes. Dann möchten Sie vielleicht wissen, welche Auswirkungen für Sie damit verbunden sind.
· Oder aber als interessierte Bürgerin oder Bürger, die sich über den Schutz der Natur oder den Ausbau von Windenergie informieren möchte.
Es gibt eine Vielzahl an Fragen und Belangen, welche Sie bei der Neuaufstellung des FNP betreffen können. Wir möchten daher anregen, dass Sie sich aktiv zu informieren und uns Ihre Anregungen mitzuteilen.
Wo können Sie Ihre Anregung abgeben?
Im Zeitraum vom 25.08. bis zum 26.09.2025 können Sie sich über das Portal Beteiligung NRW zu den Planinhalten äußern. Über diesen Link https://beteiligung.nrw.de/portal/kamp-lintfort/beteiligung/themen/1016646 kommen Sie direkt zu der richtigen Stelle und können dort über die Eingabemaske Ihre Stellungnahme abgeben.
Sie können die Unterlagen während dieser Zeit auch im Rathaus einsehen und Ihre Fragen oder Anregungen mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter im Planungsamt erörtern. Unter 02842/912-325 können Sie dafür gern einen Termin vereinbaren.
Zudem findet am 28.08.2025 um 18.30 Uhr im Schirrhof (Friedrich-Heinrich-Allee 79) eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Wie geht es weiter?
Ihre Stellungnahme wird geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Danach entscheidet sich, ob und in welcher Form die Stellungnahme im weiteren Verfahren bei der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wird. Voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2026 könnte diese Fassung vorliegen und Sie haben erneut die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 02842/912-325 oder per E-Mail an planungsamt@kamp-lintfort.de direkt an das Planungsamt wenden.
Kontakt
Gogol, Arne
Telefon: 0 28 42 / 912-325
E-Mail:
arne.gogol@kamp-lintfort.de
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