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20.2 Flächennutzungsplanänderung "Rücknahme von Wohnbauflächen - Kranichweg / Wiesenbruchstraße"


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Planungsanlass

Die Stadt Kamp-Lintfort beabsichtigt die Entwicklung zweier neuer Wohngebiete und stellt dazu derzeit jeweils einen Bebauungsplan auf. Wie bekannt, sollen die ehemaligen Sportplätze an der Konradstraße / Bertastraße (STA 156) sowie der 2. und 3. Bauabschnitt der Moerser Straße West (STA 142) einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Da beide Flächen im Flächennutzungsplan (FNP) bislang nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen sind, wird dieser für den jeweiligen Bereich in die Darstellung „Wohnbaufläche“ geändert.

 

Planerfordernis

Im Zuge der landesplanerischen Abstimmung beider Bebauungspläne gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) hat der Regionalverband Ruhr als Regionalplanungsbehörde darauf verwiesen, dass eine Neuausweisung von Wohnbauflächen im FNP nur bei gleichzeitiger Rücknahme in gleichem Umfang erfolgen kann. Hintergrund dessen ist das im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan festgeschriebene und von den Kommunen zu beachtende Ziel einer bedarfsgerechten und zugleich flächensparenden Siedlungsentwicklung. Ist durch entsprechende Darstellung im FNP dem Wohnbaulandbedarf bereits in ausreichendem Maße Rechnung getragen, kann eine zusätzliche Ausweisung nur erfolgen, wenn an anderer Stelle Flächen zurückgenommen werden. Diesem Erfordernis muss die Stadt nachkommen.

Plangebiet

Aufbauend auf den Ergebnissen des Stadtentwicklungsplanes 2020 (STEP) konnten Flächen am nördlichen Rand des Ortsteils Niersenbruch als geeignete Rücknahmeflächen identifiziert werden. Diese entsprechen aufgrund ihrer Randlage nicht der prioritär verfolgten, auf integrierte Flächen gerichteten Siedlungsentwicklung der Stadt Kamp-Lintfort. Unmittelbar angrenzend wurden zudem bereits in 2013 - damals für die Entwicklung des Volksparks - Flächen zurückgenommen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 11 ha und liegt im Stadtteil Niersenbruch. Es wird begrenzt

·         im Norden durch die Kirchstraße,

·         im Osten durch die Saalhoffer Straße,

·         im Süden durch die Grundstücke (hintere Grundstücksgrenze) nördlich des Kranichwegs sowie nördlich des Sperlingsweg und der Niersenbruchstraße

·         im Westen durch die Niersenberger Straße.

Die Bezirksregierung Düsseldorf  hat die vom Rat der Stadt Kamp-Lintfort am 21.02.2017 beschlossene  20.2 Flächennutzungsplanänderung mit Verfügung vom 12.07.2017 genehmigt.  Die Änderung ist seit dem 24.08.2017 rechtskräftig.

 

Kontakt

Mörs, Christian

Telefon: 0 28 42 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

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