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Baugenehmigungsunterlagen

Baugenehmigungsunterlagen

Der Bauantrag wird direkt beim Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort eingereicht. Anschließend prüft die Behörde die eingereichten Unterlagen innerhalb einer Woche auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Gleichzeitig wird die Verfahrensart (zum Beispiel vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Normalverfahren) bestimmt. Die Behörde stellt darauf hin fest, welche Stellungnahmen oder Gutachten anderer Stellen eingeholt werden müssen. Dieses einwöchige Vorverfahren endet alternativ mit einer an Sie gerichteten behördlichen Eingangsbestätigung, dem Nachfordern von Unterlagen oder einer Zurückweisung Ihres Bauantrages.

Denn sofern die eingereichten Unterlagen mit erheblichen Mängeln behaftet sind und deshalb in keinem Fall zur Beurteilung ausreichen, muss die Baugenehmigungsbehörde Ihren Antrag kostenpflichtig zurückweisen.

Die nachfolgend aufgezählten Unterlagen reichen Sie mindestens in zweifacher, besser jedoch in drei- bis fünffacher Ausfertigung ein, da nur so eine schnelle parallele Bearbeitung durch die am Antragsverfahren beteiligten Dienststellen und Ämter gewährleistet ist („Sternverfahren").

Im Wesentlichen müssen dem Bauantrag folgende Unterlagen beigefügt werden:

Bauantragsformular

Das Bauantragsformular erhalten Sie direkt im Bauordnungsamt, im Fachhandel oder bei Ihrem Architekten. Achten Sie darauf, dass es bei Abgabe rechtverbindlich von Ihnen und dem Entwurfsverfasser unterzeichnet ist.

Lageplan

Der Lageplan ist auf der Grundlage einer amtlichen Flurkarte im Maßstab 1:500 in der Regel von einem Vermessungsingenieur zu erstellen. Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte im Maßstab 1:500) erhalten Sie beim Vermessungsamt gegen Gebühr gemäß der Vermessungsgebührenordnung NRW.

Bauzeichnungen

Die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 müssen sämtliche für die Beurteilung notwendigen Angaben enthalten, insbesondere alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit entsprechender Vermaßung. In den Ansichten ist es beispielsweise notwendig, die vorhandenen und geplanten Geländehöhen im Bezug auf das geplante Gebäude darzustellen. Außerdem sollten bereits vorhandene Nachbargebäude in den Bauzeichnungen dargestellt werden.

Bei einem Umbau muss gekennzeichnet sein, welche Bauteile erhalten bleiben und welche Bauteile erneuert oder geändert werden.

Baubeschreibung

In der Baubeschreibung sind das Bauvorhaben und seine Nutzung ergänzend - insbesondere im Hinblick auf geplante Baumaterialien zu erläutern.

Um einen Gesamtüberblick über die notwendigen Antragsunterlagen zu erhalten, verweisen wir an dieser Stelle auf die Checkliste Bauantrag.

Baugenehmigung

Wenn Sie ein Haus bauen, umbauen oder an ein Haus anbauen wollen, brauchen Sie für das jeweilige Vorhaben eine Baugenehmigung, denn die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig.

Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die in den §§ 62, 63 BauO NRW geregelt sind. Die Vorschriften betreffen bauliche Anlagen geringer Größe und Bedeutung und sehen vor, dass bei solchen Vorhaben die Genehmigungspflicht entfällt.

Keiner Baugenehmigung bedürfen Sie zum Beispiel bei

  • Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten (gilt nicht für Verkaufs- und Ausstellungsräume)
  • nichttragenden oder nichtaussteifenden Bauteilen innerhalb baulicher Anlagen (außer an Rettungswegen)
  • Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich
  • nicht überdachten Stellplätzen für Pkw und Motorräder bis zu 100 m²
  • überdachten und nicht überdachten Stellplätzen für Fahrräder bis zu 100 m²
  • Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 m²
  • Solaranlagen in, an und auf Dach und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestaltung des Gebäudes
  • Außenwandbekleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, Bedachung, Austausch von Fenstern und Türen, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen; örtliche Bauvorschriften nach § 89 sind zu beachten

In diesen beispielhaft und nicht abschließend aufgezählten Fällen brauchen Sie keinerlei Antragsunterlagen bei der Stadt einzureichen. Jedoch können Sie nicht davon ausgehen, dass das Vorhaben, nur, weil es genehmigungsfrei ist, damit auch zulässig ist. Sie müssen bei Ihrem Bauvorhaben alle rechtlichen Vorschriften, örtlichen Satzungen, Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen oder Nachbarschaftsrecht in die Planung einbeziehen. Außerdem müssen natürlich Brandschutzvorschriften und die notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden. Unter Umständen brauchen Sie sogar eine Erlaubnis oder Genehmigung einer anderen Behörde, zum Beispiel, wenn sich Ihr Vorhaben an einer Bundes- oder Landesstraße befindet. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich im Vorfeld einesgeplanten nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens beim Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort über Einzelheiten zu informieren und mit dem Nachbarn Rücksprache zu halten.

Die aktuellen Anträge und Formulare finden Sie auf der Homepage der Architektenkammer.

 

Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigung Erteilung für Camping-, Wochenend- oder Golfplätze
Baugenehmigung Erteilung für bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen
Baugenehmigung Erteilung bei Abweichung
Baugenehmigung Statusabfrage
Errichtung von Anlagen Genehmigung
Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
Änderung von Anlagen Genehmigung
Änderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
Anzeige des Baubeginns Entgegennahme
Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben
Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung
Stadt Kamp-Lintfort - 63 Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde
Südstraße947475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de