Info-Bereich & Anleser

Kontakt

Weitere Informationen

zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Baumschutz - Baumfällgenehmigung

Baumschutzsatzung – Ja oder Nein ?

In Kamp-Lintfort gibt es keine Baumschutzsatzung. Vielmehr setzen der Rat und die Verwaltung auf Verständnis für die positiven Eigenschaften und die Identifikation mit den Bäumen.

Statt zusätzlicher Reglementierung der Bürgerinnen und Bürger mit dazu noch anfallenden Personal- und Sachkosten zur Kontrolle der Baumschutzsatzung, fließt das Geld in Pflege und Neupflanzung von Bäumen.

Auch wenn es in Kamp-Lintfort keine Baumschutzsatzung gibt, können an bestimmten Stellen im Stadtgebiet Bäume unter einem besonderen Schutz stehen. Dies ist der Fall, wenn sie als Naturdenkmal eingestuft wurden oder wenn besondere Festsetzungen im Bebauungsplan existieren. In solchen Fällen dürfen die Bäume vom Eigentümer/ von der Eigentümerin nicht ohne Einverständnis der Stadt Kamp-Lintfort entfernt oder in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Baum einem solchen Schutz unterliegt, fragen Sie beim Tiefbau- und Grünflächenamt nach.

 

Baumfällgenehmigung Erteilung
Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund
Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund
Stadt Kamp-Lintfort - 66-04 Grünflächen
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de