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„Swap-Darlehen“ – Kamp-Lintfort gewinnt Rechtsstreit gegen Dexia-Bank in der Berufungsinstanz

06.01.2017

Kamp-Lintfort/Düsseldorf. Sieg auf der ganzen Linie für die Stadt Kamp-Lintfort. In dem Acht-Millionen-Euro-Streit um Darlehensverträge  aus dem Jahr 2007, deren Zinshöhe von der Kurs-Entwicklung des Schweizer Franken abhängig gemacht worden war („Swap-Verträge“), hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nunmehr entschieden, dass sich die Bank massiver Beratungspflichtverletzungen schuldig gemacht habe. Insbesondere habe die Bank die Stadt nicht über die Risiken der unbegrenzten Zinshöhe nach oben aufgeklärt, die für die Stadt nicht erkennbar gewesen sei.

Kämmerer Martin Notthoff und Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt sowie die Anwälte der Stadt, Dr. Thomas Jelitte und Dr. Michael Bosse von der Kanzlei Kapellmann, sehen sich in ihrer bisherigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage bestätigt. „Kein Kämmerer der Welt schließt Verträge ab, die für seine Stadt das Risiko eines Millionen-Verlustes in sich bergen. Das Gericht hat der Bank zu Recht vorgeworfen, dass sie diese Risiken ,verharmlost´ habe“, so die Stadtspitze einmütig.

Die Dexia-Bank hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Nichtzulassung der Revision anzugreifen.

Gutes Signal für die Verfahren gegen die ehemalige WestLB

Guter Dinge ist die Stadt nunmehr, dass Kamp-Lintfort auch in den Verfahren gegen die ehemalige WestLB (heute Erste Abwicklungsanstalt: EAA) am Ende erfolgreich sein wird. Bürgermeister Landscheidt, selbst Jurist, Lehrbeauftragter an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes: „Auch wenn die Verträge nicht identisch sind, ist die Rechtsfrage im Kern dieselbe. Hätten die Vertreter der damaligen WestLB den früheren Kämmerer Paulini und seine Mitarbeiter serös beraten und  darüber aufgeklärt, dass sie einen Vertrag empfehlen, der ein unbegrenztes Risiko mit der Gefahr eines Millionenschadens für die Stadt beinhaltet, wäre es niemals zum Abschluss gekommen. Erschwerend kam bei der WestLB hinzu, dass die WestLB als Mitglied der kommunalen Sparkassenfamilie angesehen wurde und ihre Vertreter die ,Beratungsgespräche´ stets in Begleitung und mit Unterstützung der Mitarbeiter der örtlichen Sparkassen geführt haben. Juristisch bewerte ich das nicht nur als Pflichtverletzung, sondern als einen eklatanten Vertrauensverstoß. Wir gehen mit unseren Anwälten Dr. Thomas Jelitte und Dr. Michael Bosse von der Kanzlei Kapellmann, die uns in allen anhängigen Verfahren vertreten, davon aus, dass – wenn es nicht zuvor eine gütliche Einigung geben sollte - der Bundesgerichtshof – von dessen abschließender Entscheidung der Ausgang der WestLB-Verfahren abhängen wird -   diese Frage der Pflichtverletzung am Ende genauso sehen wird.“

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 06.01.2017, www.kamp-lintfort.de)

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