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Soforthilfe der Landesregierung für Künstlerinnen und Künstler

24.03.2020

Die Stadt Kamp-Lintfort weist auf ein Sonderförderprogramm der Landesregierung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler hin, die wegen ausgefallener Honorare bis zu 2000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. „Die Landesregierung hat hier eine Lösung mit einem leicht auszufüllenden Antrag im Umfang von einer DIN-A4 Seite geschaffen“, erklärt Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt. Jedoch gebe es einen Haken: Die Antragsfrist endet bereits am 31.03.20. Betroffene sollten sich die Antragsunterlagen unter https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus herunterladen und den Antrag schnellstmöglich an die Bezirksregierung schicken. Den direkten Link gibt es auch auf der Sonderseite für Unternehmer und Selbstständige auf der städtischen Homepage. Dort wird es ebenfalls Informationen zum Sofortprogramm der Bundes- und Landesregierung für Kleinunternehmen geben, sobald die entsprechenden Fördermodalitäten durch Bund und Land bekanntgegeben werden. Kleinunternehmen haben laut Landesregierung die Möglichkeit direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter), 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) und 25.000 Euro (bis fünfzig Mitarbeiter) zu beantragen.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 24.03.2020, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Krams, Sarah

Telefon: 0 28 42 / 912-300
E-Mail: sarah.krams@kamp-lintfort.de