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Verwaltung hat Rat umfassend über Derivate informiert
16.12.2011
Teilweise nicht-öffentliche Beratung im Rat allein aus rechtlichen Gründen notwendig
Durch die Berichterstattung der NRZ/WAZ vom 16. Dezember 2011 und die unzutreffenden Behauptungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden wird der Eindruck erweckt, die Verwaltung habe bislang über die von der Stadt getätigten Zinsderivatgeschäfte nicht vollständig informiert.
Das ist unzutreffend. Die politischen Gremien wurden bereits Anfang Oktober umfassend informiert. Dazu der stellvertretende Kämmerer und Leiter der Haushalts- und Finanzabteilung Daniel Hähnel: „Ich habe bereits am 11. Oktober 2011 für die Sitzung der Fraktionsvorsitzenden und für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Präsentation vorbereitet und umfassend zum Stand und zu der Entwicklung der Derivatgeschäfte vorgetragen. Am 18.Oktober 2011 wurde der Rat entsprechend informiert. Seitdem ist die aktuelle Entwicklung sämtlicher Derivatgeschäfte dem Rat bekannt. Seitdem ist dem Rat ferner bekannt, dass lediglich ein Geschäft, nämlich das mit der WestLB, Veranlassung gibt, dagegen rechtlich vorzugehen. Bekannt ist seither auch, dass es lediglich ein weiteres, allerdings nicht vergleichbares sog. Zinssicherungsgeschäft in Form eines strukturierten Darlehens gibt, dessen Entwicklung an den Schweizer Franken gekoppelt ist. Dessen mögliche negative Entwicklung könnte sich - wenn überhaupt - in deutlich geringerem Umfange erst ab 2015 realisie-ren. Weitere risikobehaftete Zinsderivatgeschäfte gab und gibt es nicht. Die Darstellung, dass die Verwaltung nachträglich das ‚Auftauchen von Derivatgeschäften einräumen" müsse, ist daher unzutreffend. Ferner ist der Kämmerei die Feststellung wichtig, dass die Stadt aus diesen Geschäften bis heute keinen einzigen Euro an Banken gezahlt hat. Mit der Klage verfolgen wir das Ziel, dies auch in Zukunft nicht zu tun."
Bürgermeister Dr. Christoph Landscheidt: „Es ist unzutreffend und ärgerlich, dass hier bewusst der Eindruck vermittelt wird, die Verwaltung habe irgendetwas zu verheimlichen. Das Gegenteil ist der Fall. Dem Rat wurde eine umfassende Information zugesagt, und die ist auch bis zum heutigen Tage erfolgt. Allein aus rechtlichen Gründen ist es notwendig, Details, die für die Verhandlungs- und mögliche Prozessführung von Bedeutung sind, in nicht-öffentlicher Sitzung zu erörtern. Das ist völlig normal und üblich. Die Verwaltung hat darüber hinaus im Vorfeld der Ratssitzung am Dienstag sogar die Fraktionsvorsitzenden zu einem Beratungsgespräch mit den Rechtsanwälten der Stadt eingeladen, damit sie sich vor der Entscheidung selbst ein authentisches Bild von der Rechtslage und den Erfolgsaussichten der Klage machen können. Deshalb weist die Verwaltung den Vorwurf des CDU-Fraktionsvorsitzenden einer ‚bruchstückhaften' Information auch mit Entschiedenheit zurück. Der Vorwurf ist umso unverständlicher, als seine Fraktion sich durch eine umfassende Akteneinsicht von der Richtigkeit der Verwaltungsinformationen überzeugen konnte. Bewusst unwahr und schon ein wenig grotesk ist seine Behauptung, der Bürgermeister habe ihm im Vorfeld irgendwelche Zusagen für die Dauer der nicht-öffentlichen Sitzung gemacht. Was hätte Herr Gütges wohl gesagt, wenn man die Beratung eines so wichtigen Themas auf 10 Minuten begrenzt hätte? - Der Grund für das Vorziehen dieses Sitzungsteil liegt allein darin, dass im darauffolgenden öffentlichen Teil jedes Ratsmitglied auf der Grundlage vollständiger Informationen beraten und entscheiden kann."
(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 16.12.2011, www.kamp-lintfort.de)