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Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahl am 14. September 2025 und Hinweise zur Briefwahl

11.08.2025

Zum zweiten Mal findet am 14. September 2025 die Integrationsratswahl statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind u.a. Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Deutsche mit einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit, eingebürgerte Deutsche und Deutsche, die durch ausländische Eltern als Kinder in Deutschland geboren wurden.

Darüber hinaus muss man am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem sechszehnten Tag vor der Wahl in Kamp-Lintfort die Hauptwohnung haben.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahl werden an wahlberechtigte Kamp-Lintforterinnen und Kamp-Lintforter zwischen dem 7. August 2025 und dem 24 August 2025 versandt. Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch meint, wahlberechtigt zu sein, kann sich an die Mitarbeitenden des Wahlamtes wenden.

Personen, die ebenfalls für die zeitgleich stattfindenden Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, erhalten zwei Wahlbenachrichtigungen.

Briefwahl

Auch bei der Integrationsratswahl ist, wie bei der Kommunalwahl, eine Briefwahl für diejenigen möglich, die sich während der Wahlzeit außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhalten, oder auf Grund von Krankheit, eines körperlichen Gebrechens oder aus beruflichen Gründen das Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Optionen zur Wahlscheinbeantragung:

1.      Scannen des QR-Codes auf dem per Post zugestelltem Wahlscheinantrag

2.      Online über eine Verlinkung auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort unter www.kamp-lintfort.de

3.      Per E-Mail an wahlen@kamp-lintfort.de

4.      Rücksendung/ Rückgabe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten und ausgefüllten Wahlscheinantrages an das Wahlamt im Rathaus der Stadt Kamp-Lintfort.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen daraufhin per Post zugeschickt.

Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist ebenfalls wieder möglich. Ab Dienstag, dem 12. August 2025 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus, Am Rathaus 2, in Raum 324. Bringen Sie dafür bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Identitätsnachweis mit.

Das Briefwahlbüro kann zu folgenden Öffnungszeiten besucht werden:

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Bei einer persönlichen Wahlscheinbeantragung im Briefwahlbüro im Rathaus kann es unter Umständen zu erheblichen Wartezeiten kommen. Aus diesem Grund empfiehlt das Wahlamt den Briefwahlantrag vorrangig über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bzw. über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort zu stellen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich von der Stadt Kamp-Lintfort amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenem Wahlumschlag – und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der Stadt Kamp-Lintfort Wahlamt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort zu übersenden, sodass er spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 11.08.2025, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Foth, Bastian

Telefon: 0 28 42 / 912-240
E-Mail: bastian.foth@kamp-lintfort.de