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Vergünstigungen mit dem Kali-Pass

29.01.2024

Kamp-Lintforterinnen und Kamp-Lintforter, die staatliche Unterstützungen beziehen, haben Anspruch auf den Kali-Pass

Zum ersten Januar 2024 wurde der sogenannte „Kali-Pass“ eingeführt. Mit dem Kali-Pass können Kamp-Lintforter Bürgerinnen und Bürger den Bezug von staatlichen Unterstützungsleistungen – dazu zählen beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld oder die Grundsicherung – unbürokratisch nachweisen.

Somit entfällt die Vorlage umfangreicher Bescheide. Bestimmte Einrichtungen bieten bei Vorlage des Kali-Passes Vergünstigungen auf ihr Angebot, etwa die Mediathek oder das Panoramabad Pappelsee. Die Stadtverwaltung hofft, dass sich zusätzlich zu den bereits bekannten, vergünstigten Dienstleistungen noch andere Dienstleister bereiterklären, das Angebot mit weiteren Vergünstigungen zu unterstützen.

Beantragt werden kann der Kali-Pass während der regulären Öffnungszeiten in der Außenstelle des Amtes für Soziales und Wohnen auf der Freiherr-vom-Stein-Straße 32a. Erforderlich ist dazu neben dem Nachweis über den Leistungsbezug auch ein gültiges Ausweisdokument.

 Rückfragen zum Kali-Pass nimmt Frau Heisler unter der Telefonnummer 02842/912-412 oder per E-Mail lilli.heisler@kamp-lintfort.de gerne entgegen.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 29.01.2024, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Kaukars, Meike

Telefon: 0 28 42 / 921 861-27
E-Mail: meike.kaukars@kamp-lintfort.de