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Verbot von öffentlichen Feuerwerken sowie der Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen in Kamp-Lintfort

22.12.2021

Pyrotechnikfreie Zonen in Kamp-Lintfort

Aufgrund der angespannten pandemischen Lage sind laut Coronaschutzverordnung NRW zum Jahreswechsel 2021/2022 öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Die Stadt Kamp-Lintfort hat diese Regelung umgesetzt und in der Allgemeinverfügung vom 21.12.2021 publikumsträchtige Bereiche in Kamp-Lintfort festgelegt, in denen öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik untersagt ist. Das Verbot gilt von Freitag, den 31. Dezember 2021, 20.00 Uhr bis Samstag, den 01.01.2022, 03.00 Uhr.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Moerser Straße ab Einmündungsbereich Friedrichstraße bis einschließlich zum Vorplatz EK3, den Karl-Flügel-Platz und den Prinzenplatz (siehe Karte). In den Verbotszonen ist das Abbrennen von öffentlichen Feuerwerken und jeglicher Pyrotechnik untersagt. Das Prozedere ist erforderlich, um Infektionen durch größere Menschenansammlungen und schwere Verletzungen und folglich eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems sowohl an Silvester als auch an den Tagen danach.

Der ausführliche Text der Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort veröffentlicht, das am 23.12.2021 erscheint.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 22.12.2021, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Telli-Gökgöz, Arzu

Telefon: 0 28 42 / 912-360
E-Mail: arzu.telli-goekgoez@kamp-lintfort.de

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