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Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl in Kamp-Lintfort am 14. September 2025
21.08.2025
Im Rahmen der bevorstehenden Wahl der Mitglieder des Integrationsrats in Kamp-Lintfort informiert die Stadtverwaltung über wichtige Termine und Rechte.
Wahlbenachrichtigungen:
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Später in Kamp-Lintfort angemeldete Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis ist.
Einsicht in das Wählerverzeichnis:
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke liegt vom 25. bis 29. August 2025 im Rathaus, Wahlamt, Zimmer 207, während der folgenden Dienstzeiten zur Einsicht bereit:
- Montag bis Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Wahlberechtigte können dort die Richtigkeit ihrer eingetragenen Daten überprüfen.
Falls Sie feststellen, dass Ihre Daten falsch oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, bis zum 29. August 2025, 12.00 Uhr, beim Wahlamt Einspruch einzulegen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Wahlberechtigte, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl (2. September 2025) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über Ihre Wahlberechtigung zu führen.
Für weitere Fragen steht das Wahlamt im Rathaus gerne zur Verfügung.
(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 21.08.2025, www.kamp-lintfort.de)
Kontakt
Foth, Bastian
Telefon: 0 28 42 / 912-240
E-Mail:
bastian.foth@kamp-lintfort.de