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Kommunalwahl im Kamp-Lintfort: Auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei
11.08.2025
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Die Kommunen sind verpflichtet, allen Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung ihres Wahlrechts auf freie und geheime Wahl durch eine komplett barrierefreie Wahl zu ermöglichen. Aber was bedeutet das praktisch?
Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenverbänden und -vereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so:
Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
Das Wahlhilfepaket mit einer Schablone und einer CD mit Informationen und Hinweisen erhalten Sie, wenn Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter der 0231/ 557590-0 anrufen oder eine E-Mail an info@bsvw.de schreiben.
Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt Kamp-Lintfort pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden.
Diese Telefonnummern können durch Angabe der Postleitzahl unter der Telefonnummer 0800 000 9671 angefragt werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.
Ihre Stimmzettel zum Ausfüllen erhalten Sie mit der Post, wenn Sie Briefwahl beim Wahlamt der Stadt Kamp-Lintfort beantragen.
Sie können auch am Tag der Wahl ins Wahllokal gehen. Wenn Sie ins Wahllokal gehen, müssen Sie die Schablone mitnehmen. Im Wahllokal können Sie den akustischen Dienst aber nicht nutzen. Sie sollten dann vorher wissen, wen Sie wählen wollen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html
(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 11.08.2025, www.kamp-lintfort.de)
Kontakt
Foth, Bastian
Telefon: 0 28 42 / 912-240
E-Mail:
bastian.foth@kamp-lintfort.de