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Dichtigkeitsuntersuchungen von privaten Hausanschlusskanälen

15.12.2011

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages am 14.12.2011 ist eine Novelierung des § 61a Landeswassergesetzes durch das Umweltministeriums angekündigt worden.
Deshalb setzt die Stadt Kamp-Lintfort die bisher geforderten Dichtigkeitsuntersuchungen für die privaten Hausanschlussleitungen bis zur neuen Entscheidung des Landtages aus.

Alle Bürger, die bisher von der Stadt zur Lieferung einer Dichtigkeitsprüfung für in Betrieb befindliche Hausanschlüsse aufgefordert wurden, werden nach Entscheidung des Landtages erneut in Kenntnis gesetzt.

Die Erfordernis einer Dichtigkeitsprüfung bei Neubauten und nach Herstellung von neuen Kanälen bleibt hiervon unberührt. Hier ist vor Inbetriebnahme des Kanalnetzes eine Dichtigkeitsprüfung und Lageplanskizze dem Tiefbauamt vorzulegen.

Sollten Sie bisher einen Dichtigkeitsnachweis ohne festgestellte Schäden von Ihrem Sachkundigen erhalten haben, werden Sie gebeten diesen Nachweis dem Tiefbauamt einzureichen.

Sofern Sie derzeit bereits eine Sanierungsaufforderung für die Instandsetzung der Kanalleitungen erhalten haben, sind die genannten Fristen verbindlich.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Tiefbauamtes gerne zur Verfügung.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 15.12.2011, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Otte, Jörg

Telefon: 0 28 42 / 912-314
E-Mail: joerg.otte@kamp-lintfort.de