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Dauerwohnnutzung auf dem Gebiet der Freizeitanlagen "Altfeld" und "Eldorado"

20.05.2014

Beabsichtigte Duldung der Erstwohnsitznahme bis 30. April 2013

Seit geraumer Zeit ist die Stadt Kamp-Lintfort aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen damit beschäftigt, die Dauerwohnnutzung auf Campingplätzen zu regeln und nach verträglichen Lösungen für die Nutzer der Anlage zu suchen.

Aktuelle neue Hinweise aus der ministerialen Ebene haben dazu veranlasst, die Sach- und Rechtslage einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen. Hierbei wurden die Schwere des Verstoßes sowie die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Personen als auch ein Vertrauenstatbestand, welcher als Voraussetzung für eine Duldung gegeben sein muss, in die Prüfung mit einbezogen.

Nach Auffassung der Stadt Kamp-Lintfort kann die mit dem zuständigen Ministerium abgestimmte "Stichtagsregelung" durchaus dahingehend verändert werden, dass alle bis zum 30. April 2013 gemeldeten Erstwohnsitze einer Duldung zugeführt werden.

Eine Duldung über den 30. April 2013 hinaus kommt nicht in Betracht, da bei den Anmeldungen der Erstwohnsitze ab dem 01. Mai 2013 ein entsprechendes Hinweisblatt, welches bereits die Unzulässigkeit des Dauerwohnens erläutert hat, gegen Unterschrift ausgegeben wurde. So verbleiben am Ende des Verhandlungsverfahrens nur noch wenige Fälle, die sich nicht auf Vertrauensschutz berufen können.

Die Anstrengungen der Campingplatzverwaltung der Freizeitanlage "Altfeld" zum abschließenden Erreichen von formalrechtlichem Dauerwohnen, sind von der nunmehr angestrebten Duldung nicht betroffen. Die aktuell baurechtlichen Vorgaben schließen einen Erstwohnsitz in Erholungsgebieten wie Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete weiterhin aus.

Überdies ist der Stadt Kamp-Lintfort bekannt geworden, dass ein bereits im März 2014 an alle Bewohner persönlich adressiertes Informationsschreiben zur Sach- und Rechtslage aus bisher noch ungeklärten Gründen zum großen Teil nicht zugestellt wurde. Diesbezüglich wird eine Prüfung erfolgen. Soweit sich der Anfangsverdacht eines bewusst herbeigeführten Verlustes der Informationsschreiben bestätigt, behält sich die Stadt Kamp-Lintfort vor, eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten.

Nunmehr wird dieses Informationsschreiben den Bewohnern der Freizeitanlagen erneut kurzfristig, mit einem entsprechenden Begleitbrief, durch städtische Mitarbeiter zugestellt.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 20.05.2014, www.kamp-lintfort.de)