Inhalt

Bürger äußerten ihre Sorgen zur Abfallbehandlungsanlage Eyller Berg

06.07.2009

In der Sondersitzung des Umweltausschusses am 2. Juli hatten die Bürger Gelegenheit ihre Sorgen rund um den Eyller Berg und speziell zur Abfallbehandlungsanlage zu formulieren.

Bürgermeister Dr. Christoph Landscheidt erinnerte daran, dass die Stadt Kamp-Lintfort in der Vergangenheit viele Jahre lang mit allen rechtlichen Mitteln gegen die zum Teil ungeordneten Deponiebereiche auf dem Eyller Berg vorgegangen ist. Leider ohne oder nur mit bescheidenem Erfolg, da es sich um eine seit Jahren von der Bezirksregierung genehmigte Deponie mit Bestandschutz handelt. Daraus ergeben sich zum Teil Rechtsansprüche der Betreiber. Die Stadt Kamp-Lintfort hat kaum Einfluss auf die Abläufe auf dem Deponiegelände, sondern ist lediglich Beteiligte im Verfahren der Bezirksregierung.

Da es von Seiten der Genehmigungsbehörden (Bezirksregierung Düsseldorf bzw. Bergamt) keine zeitliche Befristung für den Betrieb der Deponie gab, wurde zwischen der Stadt Kamp-Lintfort und der EBA als Eigentümerin des gesamten Eyller Berges und Betreiberin der Abfalldeponie eine vertragliche Regelung getroffen. In dieser Vereinbarung geht es im Wesentlichen um einen Zeit- und Maßnahmenplan auf dessen Erfüllung sich die EBA verpflichtet hat. In diesem Zusammenhang steht auch die Abfallbehandlungsanlage die nach dem Willen der Stadt Kamp-Lintfort ausschließlich dazu dienen soll, den Zeit- und Maßnahmenplan einzuhalten.

Genehmigungsbehörde dieser Abfallbehandlungsanlage ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Stadt Kamp-Lintfort ist lediglich Beteiligte im Verfahren.

Bürgermeister Dr. Landscheidt machte deutlich, dass die Stadt Kamp-Lintfort nur dann ihr gemeindliches Einvernehmen erklärt, wenn die Anlage den rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere denen des Bundesemissionsschutzgesetzes entspricht.

Die Bezirksregierung erläuterte in der Sitzung, dass das Genehmigungsverfahren erst dann in vollem Umfang betrieben werden kann, wenn alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen und eine Genehmigung nur dann ausgesprochen wird, wenn alle Voraussetzungen nach Bundesemissionsschutzgesetz vorliegen.

In diesem Zusammenhang wird die Stadt Kamp-Lintfort ihre bisherigen Stellungnahmen ergänzen und die damit verbundenen Fragen der Bezirksregierung zuschicken damit diese im Verfahren berücksichtigt werden.

Bürgermeister Dr. Landscheidt betonte, dass für eine Behandlungsanlage, sofern sie nicht der seinerzeitig vertraglichen Intension entspricht bzw. darüber hinaus geht, oder eine gänzlich andere Qualität als seinerzeit angedacht beantragt würde, das gemeindliche Einvernehmen selbstverständlich gegenstandslos ist. Im Gegenteil, in diesem Falle sind die zivil und öffentlich-rechtlichen Konsequenzen zu prüfen.

Nach wie vor ist das Ziel der Stadt Kamp-Lintfort, dass die Deponie ordnungsgemäß betrieben wird und der Eyller Berg schnellstmöglich in seiner ursprünglichen Form wieder hergestellt , abgedichtet und rekultiviert wird

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 06.07.2009, www.kamp-lintfort.de)