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Betreuungsstelle für Erwachsene
27.03.2012
Kreis und Stadt machen auf ein neues Beratungsangebot in Kamp-Lintfort aufmerksam
Auf dem Foto von links nach rechts:
1. Beigeordneter der Stadt Dr. Christoph Müllmann, Michael Römpkevon
der Betreuungsstelle des Kreises und Kreisdirektor Ralf Berensmeier
Was macht die Betreuungsstelle des Kreises Wesel? Eine knappe Antwort könnte lauten: Beraten und unterstützen! Ausgangspunkt ist das 1992 eingeführte Betreuungsrecht für Erwachsene, in dem die Rechtsstellung von kranken und behinderten Menschen wesentich verbessert wurde. Oftmals wird jedoch immer noch davon ausgegangen, dass dann, wenn wegen einer Erkrankung die eigenen Angelegenheiten nicht mehr oder nur eingeschränkt selbst erledigt werden können, der Ehepartner oder die Kinder automatisch für alle Rechtsgeschäfte einspringen. Dem ist aber nicht so. Hat der Betroffene keine Vorsorge getroffen, muss das Amtseingricht ein Betreuungsverfahren einleiten. Durch das Gericht, das die Betreuungsstelle des Kreises beteiligt, wird entschieden, ob eine Betreuung nötig ist und wer hierfür eingesetzt wird. Das gerichtliche Betreuungsverfahren kann jedoch vermieden werden, indem Vorsorge getroffen wird.
Darauf bezogen stellt Kreisdirektor Ralf Berensmeier die Beratungsfunktion der Betreuungsstelle heraus: "Immer mehr Bürger interessieren sich für das Thema Vollmacht, da sie auch für die Zeit vor dem Tode eine Vorsroge treffen wollen und festgestellt haben, dass im Notfall - z.B. bei Unfall oder Schlaganfall- etwa der Ehegatte oder die Kinder sie rechtlich nicht vertreten können." Über mögliche Vollmachten informiert bereits ein Faltblatt des Kreises, das die Begriffe Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung genau erklärt. Jetzt sollen zuzsätzlich in Kamp-Lintfort bürgernahe Sprechzeiten eingeführt werden: Ab dem 04.04.2012 besteht die Möglichkeit, Informationen von der Betreuungsstelle im Rathaus zu erhalten. Dieses Beratungsangebot soll zunächst an jedem ersten Mittwoch im Monat bestehen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen zu lassen. Am Anfang sind die Sprechstunden als Versuch gedacht; abhängig von ihrer Resonanz ist eine spätere Ausweitung möglich. Von einem Erfolg der Beratungen der Betreuungsstelle des Kreises ist der Erste Beigeordnete der Stadt Dr. Christoph Müllmann fest überzeugt: "Immer mehr Kamp-Lintforter begreifen, dass Schicksalsschläge vor keinem Alter haltmachen und wollen deshalb rechtzeitig regeln, was dafür zu regeln ist."
Der Beratungsservice beginnt am Mittwochnachmittag, dem 04.04.2012; dann kann man sich von Michael Römpke über Betreuungs- und Vorsorgeangelegenheiten im Rathaus Kamp-Lintfort beraten lassen. Möglich sind bei ihm auch öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften. Der Mitarbeiter des Kreises betont: "Die Beratungen sind sehr individuell und können auch schon mal etwas länger dauern. Deshalb sind Terminabsprachen unbedingt notwendig. Sofern Interesse an einer Beratung in Kamp-Lintfort besteht, sollte der Termin möglichst frühzeitig mit mir vereinbart werden. " Der Fachmann aus dem Kreishaus ist unter der Telefonnummer 0281/2073452 zu erreichen.
(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 27.03.2012, www.kamp-lintfort.de)
Kontakt
Lötters, Birgit
Telefon: 0 28 42 / 912-318
E-Mail:
birgit.loetters@kamp-lintfort.de