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Reisepass

Ab dem 16. Lebensjahr unterliegen Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, der Ausweispflicht. Um der Ausweispflicht nachzukommen, kann neben dem Personalausweis auch ein Reisepass beantragt werden.

Mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Verfahrensablauf

Ein Reisepass muss persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt werden. Grund hierfür ist, dass die Person mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist, ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke aufgenommen werden und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Sofern die Beantragung nach dem Verlust oder Diebstahl eines Dokumentes erfolgt, ist – wenn das bisherige Dokument nicht in Kamp-Lintfort ausgestellt worden ist – vorab eine Rücksprache (per Telefon oder Mail) mit dem Bürgerbüro Kamp-Lintfort notwendig. Handelt es sich um einen Diebstahl, ist zusätzlich eine entsprechende Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen.

Für antragstellende Personen ab 24 Jahre ist der Reisepass zehn Jahre gültig, für antragstellende Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Regulär enthält der Reisepass 32 Seiten (internationaler Standard). Auf Wunsch können Sie – beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen – den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten.

Nach der Beantragung im Bürgerbüro werden die Anträge der Bundesdruckerei GmbH in Berlin übermittelt. Die Bundesdruckerei produziert die Dokumente und schickt diese postalisch zu Ihrem Bürgerbüro. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von 6 bis 8 Wochen gerechnet werden. Sofern Sie eher einen Reisepass benötigen, kann ein Expresspass beantragt werden. Bei der Beantragung ist dann eine entsprechend höhere Gebühr zu leisten. Die Bearbeitungszeit beträgt hierbei in der Regel 5 Werktage. In dringenden nachgewiesenen Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.

Bei der Abholung muss das jeweils bisher gültige Dokument vorgelegt werden. Sofern Sie die Dokumente nicht selbst abholen, muss die bevollmächtigte Person diese vorlegen, sowie eine Abholvollmacht und das eigene Ausweisdokument.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen:
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
  • keine Passversagungsgründe
Erforderliche Unterlagen:
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens sechs Monate alt)
  • letzte Personenstandsurkunde (Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde; sofern Sie ledig sind: Geburtsurkunde)
  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (und dessen Ausweisdokument) sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten (und dessen Personalausweis/Reisepass) erforderlich
  • bei Beantragung vor Eheschließung (max. 8 Wochen vorher): Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung und den Termin der Eheschließung mit der zukünftigen Namensführung
  • bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses: Buchungsnachweis bzw. Dringlichkeitsnachweis
  • ein Reisepass kann nur höchstpersönlich beantragt werden, weshalb die betroffene Person anwesend sein muss

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller ab 24 J., Gültigkeit 10 Jahre): 70,00 Euro
  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 J., Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller ab 24 J., Gültigkeit 10 Jahre): 92,00 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 J., Gültigkeit 6 Jahre): 59,50 Euro
  • Für den „Expresspass" ist eine zusätzliche Gebühr von 32,00 Euro zu zahlen.
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.

Rechtsgrundlagen

Paßgesetz (PaßG)

 

Reisepass Änderung Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung für Vielreisende Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung express Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung vorläufig Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausstellung im Ausland Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Meldung Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Meldung wegen Diebstahl Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Meldung wegen Fund Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Meldung wegen Verlust Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Statusabfrage Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ersatz Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ersatz wegen Diebstahl Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ersatz wegen Verlust Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Reisepass Ausgabe Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Notreisepass Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
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+49 2842 - 912-0
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