Unternavigation
Info-Bereich & Anleser
Kontakt
Strucken, Albert
Telefon: 0 28 42 / 912-320
E-Mail:
albert.strucken@kamp-lintfort.de
Weitere Informationen
Links
Downloads
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Erschließungsbeiträge
Grundstücke können nur bebaut werden, wenn sie erschlossen sind. Zu den Erschließungsanlagen zählen deshalb Straßen, aber auch Grün- und Lärmschutzanlagen. Für ihre Herstellung sind Erschließungsbeiträge zu zahlen. Die Höhe der Erschließungsbeiträge richtet sich nach dem tatsächlichen Herstellungsaufwand.
Erschließungsverträge
Für die Herstellung von Erschließungsanlagen ist auch der Abschluss von Erschließungsverträgen möglich.