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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
09.09.2009
Von 1996 bis 2007 enthielt die Landesbauordnung NRW den § 45 mit der Anforderung, die Abwasserleitungen auf den privaten Grundstücken bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Für die meisten Grundstücke in Wasserschutzgebieten war das Ende der Umsetzungsfrist vorgezogen auf den 31.12.2005.
Seit dem 11.12.2007 regelt der § 61 a Landeswassergesetz NRW die Pflicht zur Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen. Diese Prüfungen sind sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei bereits bebauten Grundstücken durchzuführen. Die Dichtheitsuntersuchung muß sowohl für Hausanschlüsse der kanalisierten Bereiche, wie für die Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben durchgeführt werden. Dabei sind die erstmaligen Untersuchungen bis zum 31.12.2015 vorzunehmen, außer den Fällen, bei denen die Stadt aufgrund Kanaluntersuchungsmaßnahmen oder -baumaßnahmen, einen anderen Termin festsetzt. Zusätzlich ist festgesetzt, dass die Gemeinden die Grundstückseigentümer zu unterrichten und zu beraten haben.
Auslöser dieser Gesetzesänderung sind die in Studien zur Fremdwasserproblematik durchgeführten Untersuchungen von Kanälen und Grundstücksanschlussleitungen. Dabei erwies sich, dass eine Sanierung und Abdichtung der Hauptkanäle keine gravierende Fremdwasserreduzierung zeigt, solange Wasser über Undichtigkeiten in den Hausanschlussleitungen in das Abwassersystem eindringen kann. Dort, wo Wasser in die Rohre eindringen kann, ist es aber auch möglich, dass Abwasser austritt, das dann in den Untergrund versickert und den Boden sowie das Grundwasser verschmutzt.
Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes wird die Stadt Kamp-Lintfort die Reihenfolge der Untersuchungsbereiche in einer Satzung festlegen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden vorher rechtzeitig informiert.
Die Dichtheitsuntersuchung hat eine Gültigkeit von 20 Jahren nach Erstuntersuchung und muß dann wiederholt werden. Bei Kanalreparatur, -änderung oder Neubau ist eine sofortige neue Untersuchung vorzunehmen. Für alle bisher durchgeführten Dichtheitsuntersuchungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen, bei denen der komplette Kanalhausanschluss geprüft und der Stadt vorgelegt wurde, wird eine Wiederholungsprüfung ebenfalls nach 20 Jahren erforderlich. Die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasseranlagen muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Der Sachkundige muss den landesweit einheitlichen Anforderungen der Verwaltungsvorschrift genügen.
Zur Unterstützung der Bürger werden in Kürze über die städtische Internetseite Informationen über die Durchführung der Dichtheitsprüfung und die Sanierung der Leitungen abzurufen sein. Ebenso werden Hinweise über sachkundige Firmen gegeben und es sind die städtischen Ansprechpartner aufgeführt, die Fragen zu diesem Thema gerne beantworten werden. Außerdem ist eine Informationsschrift in Vorbereitung, die November 2009 im Rathaus erhältlich ist und mit dem Steuerbescheid 2010 an die Grundstückseigentümer verteilt wird.
Zurzeit nutzen einige Firmen die Gesetzeslage aus. Unter Vorspiegelung eines Auftrages durch die Stadt Kamp-Lintfort gehen Sie von Haus zu Haus und bieten Kamerabefahrungen zur Untersuchung der Hausanschlussleitungen zu sehr günstigen Konditionen an. Die Stadt Kamp-Lintfort hat keine Firma zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen beauftragt und warnt ausdrücklich vor solchen Haustürgeschäften. Firmen, die im Rahmen der Arbeiten an den öffentlichen Kanälen mit Ihnen wegen einer Überprüfung ihrer privaten Leitung Kontakt aufnehmen, werden eine schriftliche Legitimation der Stadt Kamp-Lintfort vorweisen können.
(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 09.09.2009, www.kamp-lintfort.de)