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Hoffnung auf Reduzierung des Kiesabbaus wird nicht erfüllt

14.05.2025

Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans liegt aus

Kamp-Lintfort. „Der im LEP-Entwurf angekündigte Degressionspfad ist eine Farce!“, äußert Bürgermeister Prof. Dr. Landscheidt sichtlich verärgert. Die vorgesehenen Änderungen zur Kiesthematik erfüllen in keiner Weise die Erwartungen der Stadt Kamp-Lintfort und der weiteren von Auskiesung betroffenen Kommunen im Kreis Wesel.

Kurz zum Hintergrund: Bis zum 30.06.2025 liegt die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) zur Beteiligung aus. Mit den neuen Regelungen möchte die Landesregierung die bereits in 2023 beschlossenen Eckpunkte für eine nachhaltige Flächenentwicklung umsetzen. Hierdurch sollen u.a. Klimaanpassungsmaßnahmen, ein verantwortungsvoller Umgang mit Grund und Boden und ein vorsorgender Hochwasserschutz, befördert werden. Ebenso steht die Siedlungsentwicklung, die Unterstützung von Wind- und Solarenergie sowie die Mobilitätsentwicklung im Fokus.

Ursprünglich hatte die Ankündigung des Landes NRW zur Änderung des LEP große Hoffnungen geweckt. Um dem Flächenverbrauch durch Kies- und Sandabbau insgesamt zu begrenzen, sollten die Festlegungen des LEP hinsichtlich einer möglichst umfassenden Ausschöpfung von bestehenden Lagerstätten überprüft werden.

„Das hörte sich alles sehr vielversprechend an, ist aber völliger Nonsens,“ so Landscheidt weiter. „Wenn man sich die LEP-Ausführungen genauer ansieht, kommt im Ergebnis gar nichts dabei heraus.“

Zukünftige Kiesausbeutung wird nicht reduziert oder gar beendet, sondern lediglich verschoben - kein Respekt vor dem zu erwartenden OVG-Urteil

Zum einen erscheint das von der Landesregierung noch zu entwickelnde, wissenschaftlich begründete Rohstoffmonitoring, das unter Berücksichtigung der verfügbaren Sekundärrohstoffe, alternativen Baustoffen und der Preisentwicklung von Baustoffen unter der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit eine belastbare Ableitung eines nachhaltigen und damit auch wirtschaftlich tragfähigen Degressionsfaktors ermöglicht, äußerst kompliziert. Die Stadt befürchtet, dass dieses Verfahren einen extrem langen Zeitraum in Anspruch nimmt. „Auch ist vollkommen unklar, ob und wie Kommunen und Betroffene vor Ort hierbei eingebunden werden“, so Landscheidt.

Zum anderen soll die Degression - laut LEP-Entwurf - lediglich dazu führen, dass sich die Fortschreibung der Auskiesungsflächen in den Regionalplänen zeitlich nach hinten verschiebt. Erst bei einer Übererfüllung werden Flächenrücknahmen erwogen. Diese Flächen sollen jedoch weiterhin in den Regionalplänen gesichert werden, um die Bodenschätze für künftige Generationen zu erhalten. „Damit wird die Degression ad absurdum geführt. Letztlich ist eine Flächenreduzierung somit überhaupt nicht vorgesehen“, so Landscheidt.

Aus Sicht der Verwaltung sollte ein neues und transparentes Verfahren für die Bedarfsermittlung und das Monitoring angewendet werden, in das die Kommunen und die Öffentlichkeit von Beginn an einbezogen werden. „Nur so kann ein verantwortungsvoller Umgang mit Grund und Boden und eine tatsächliche Reduzierung der Kiesflächen sichergestellt werden“, so der Bürgermeister.

Für ein solches Verfahren sind aus der Sicht der niederrheinischen Kommunen, die zur Zeit gegen den aktuellen Regionalplan klagen, eindeutige Hinweise und Aussagen des höchsten Verwaltungsgerichts in Münster zu erwarten. Bereits die erste Klage war erfolgreich. Es spricht deshalb vieles dafür, dass das Gericht dem in der jetzigen LEP-Änderung vorgesehenen Verfahren ebenfalls die Grundlagen entzieht. „Insofern würde eigentlich schon der Respekt vor dem höchsten Gericht des Landes gebieten, das Urteil abzuwarten.“ Allerdings, so Landscheidt weiter, hätten die klagenden Kommunen den Eindruck, dass der beklagte Regionalverband Ruhr das bereits 2019 (!) begonnene Verfahren nachhaltig verzögere, was dem Land nur recht sein könne. „Ein Schelm, der Böses dabei denkt?“

Neue finanzielle Anreize für die Kiesindustrie für alte und neue Baggerlöcher

Gleichzeitig teilt das Wirtschaftsministerium erfreut mit, dass ab sofort wieder Förderanträge für Floating-Photovoltaik (Floating-PV) im erfolgreichen Landesförderprogramm gestellt werden könnten. Damit setze die Landesregierung ein starkes Zeichen für den zügigen und nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen und meint damit auch Floating-PV Solarmodule auf künstlichen Wasserflächen! 

Damit sei gleich ein doppelter Nutzen für die Kieslobby garantiert, meint Landscheidt. Erst die Kiesausbeutung und dann die Energiegewinnung. „Erst wollte die Kiesindustrie uns, den Betroffenen, die Auskiesungsbrachen als Wassersport-Highlights verkaufen, die sie aber nicht finanzieren wollten, dann als ökologische Oasen, jetzt wird Greenwashing mit grüner Energiegewinnung betrieben. Und das Land hilft auch noch dabei.“ 

Die Stellungnahme der Stadt Kamp-Lintfort zum LEP-Entwurf wird in der Sitzung am 20.05.2025 beraten.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 14.05.2025, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Fraling, Monika

Telefon: 0 28 42 / 912-324
E-Mail: monika.fraling@kamp-lintfort.de