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Derivatgeschäfte: Optimistische Grundhaltung der Stadt Kamp-Lintfort wurde in der ersten Instanz bestätigt!

02.04.2013

Der erste Schritt ist gemacht!

Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt und Stadtkämmerer Martin Notthoff gingen mit einer beruhigenden Nachricht aus dem Verkündungstermin am letzten Donnerstag in die Ostertage.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgerin der WestLB AG nun auch im Fall Kamp-Lintfort wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Swap-Geschäften verurteilt. Nachdem im Mai 2012 bereits die Stadt Ennepetal obsiegte, gewann auch die Stadt Kamp-Lintfort am 28.03.2013 ihren Prozess. Die Stadt verlangte Erstattung bereits geleisteter Zahlungen und Freistellung von anstehenden Zahlungen aus einem Swap-Geschäft im Millionenbereich. Das Landgericht gab der Stadt Kamp-Lintfort, vertreten durch Kapellmann und Partner, weit überwiegend Recht, weil nicht - wie vom BGH im Mai 2011 gefordert - über den bei Abschluss dieses Geschäftes bestehenden Interessenkonflikt aufgeklärt worden ist. Der Interessenkonflikt liegt in dem Umstand, dass derartige Geschäfte so zu Lasten der Kunden konstruiert werden, dass sie bereits bei Beginn über einen negativen Marktwert verfügen. Deshalb muss die Kommune künftig keine Zahlungen auf dieses Geschäft mehr leisten. Allerdings sind nach Auffassung des Landgerichts bei der Schadensberechnung auch in der Vergangenheit erzielte Zinsvorteile zu berücksichtigen. Diese muss Kamp-Lintfort zurückerstatten.

Auch die anderen an diesem Tag verkündeten Urteile ergingen zu lasten der Rechtsnachfolgerin der WestLB. Für die "kommunale Familie" ein großer Erfolg und eine Bestätigung der an der Beratungspraxis der Bank geübten Kritik.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der EAA bleibt die Möglichkeit, die Entscheidung in der Berufungsinstanz anzugreifen.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 02.04.2013, www.kamp-lintfort.de)