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Beteiligung der Öffentlichkeit - Bebauungsplanänderungen für die Erweiterung von Büsch und das Wohngebiet an der Nimmendohrstraße

30.11.2011

Aktuell liegen zwei Planänderungen im Kamp-Lintforter Rathaus aus. Die Änderung des Bebauungsplans STA 137 „Gewerbe- und Industriegebiet Rossenray Nord-Ost" soll Baurecht für die Erweiterung des bestehenden Unternehmens Büsch am Krummensteg schaffen. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt im Wesentlichen ein Industriegebiet für die Produktionsanlagen der Bäckerei Büsch, ein Sondergebiet Logistikbetriebe für die Firma Lidl Logistik, Stellplatzflächen sowie ökologische Ausgleichsflächen und eine Waldfläche fest. Die Firma Büsch plant nun eine Erweiterung ihrer Produktionsanlagen an diesem Standort. Im Zuge dieser baulichen Erweiterung soll auch der bereits in den letzten Jahren entstandene Bedarf an weiteren Stellplätzen für Filial-LKW mit 7,5 t und Kunden- und Mitarbeiter-Pkw gedeckt werden. Der zusätzliche Bedarf von 250 Stellplätzen soll auf einer Fläche realisiert werden, die im Bebauungsplan derzeit als Waldfläche und ökologische Ausgleichsfläche festgesetzt ist. Eine weitere im Bebauungsplan festgesetzte ökologische Ausgleichsfläche wird als Rangierfläche für LKW benötigt.

Um einzelne Festsetzungen eines geplanten Wohngebietes geht es bei der Änderung des Bebauungsplans ROS 127 „Wohngebiet Nimmendohrstraße". Der seit 1998 rechtskräftige Bebauungsplan wird für den noch unbebauten Teilbereich des Plangebietes westlich der Nimmendohrstraße und in Verlängerung des Moselwegs geändert. Das in der Nähe des Nimmendohrhofes gelegene Gebiet ist bislang noch keiner vollständigen Bebauung zugeführt worden. Als Begründung wird von Bauinteressenten genannt, dass insbesondere die festgesetzte zwingende Geschossigkeit und die festgesetzte Dachneigung ein Hindernis darstellen. Diese Festsetzungen waren für eine ursprünglich beabsichtigte Reihenhausbebauung vorgesehen. Da aktuell kein Bedarf an einer reihenhausähnlichen Bebauung besteht und verstärkt eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern an diesem Standort nachgefragt wird, sollen diese Festsetzungen angepasst werden. Ziel der Planänderung es, die zwingende Zweigeschossigkeit durch ein maximales Höchstmaß der Firsthöhe zu ersetzen und auf die zwingende Dachneigung von 30° zu verzichten.

Die Offenlage der beiden Planverfahren läuft noch bis zum 27.12.2011. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen in den Zimmern 435 und 436 im Rathaus einsehen und sich zur Planung äußern. Ferner besteht die Möglichkeit, sich über die Homepage der Stadt Kamp-Lintfort unter www.kamp-lintfort.de/toeb über die Planänderungen zu informieren.

 

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 30.11.2011, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Fraling, Monika

Telefon: 0 28 42 / 912-324
E-Mail: monika.fraling@kamp-lintfort.de