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Kontakt

Krölls, Simone

Telefon: 0 28 42 / 912-149
E-Mail:
simone.kroells@kamp-lintfort.de

Stern, Ruediger

Telefon: 0 28 42 / 912-343
E-Mail:
ruediger.stern@kamp-lintfort.de

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Inhalt

Wohnungsvermittlung

Wohnungssuchende werden bei der Vermittlung einer familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden preisgebundenen / geförderten Wohnung unterstützt.

Dazu ist es erforderlich, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Registrierung als wohnungssuchend kann nur vorgenommen werden, wenn dem Antrag ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) in Kopie beigefügt ist. Sobald die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheines erlischt, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wird dies unterlassen, erfolgt eine automatische Löschung der Registrierung.

Wohnungssuchende können sich auch mit den Wohnungsgesellschaften, die in Kamp-Lintfort Wohnungen anbieten, direkt in Verbindung setzen. Diese sind zum Beispiel:

Vivawest Wohnen GmbH
Friedrichstraße 4
47475 Kamp-Lintfort

Telefon 0 28 41 / 50 97-0

Grafschaft Moers
Wilhelmstraße 45
47475 Kamp-Lintfort

Telefon 0 28 42 / 91 50 15

LEG Wohnen NRW GmbH
Im Schlenk 137
47055 Duisburg

Telefon 0 211 / 74 07 40-0

Eine Liste weiterer Wohnungsvermieter kann bei Bedarf angefordert werden.

Verfahrensablauf

Bitte füllen Sie das nebenstehende Formular aus und fügen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein in Kopie bei. Sollten noch Angaben bzw. Unterlagen fehlen erhalten Sie hierüber eine entsprechende Mitteilung.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben bzw. Unterlagen.

Antragsunterlagen in Papierform erhalten Sie im Eingangsbereich der Räumlichkeiten des Amtes für Soziales und Wohnen auf der Freiherr-vom-Stein-Straße 32a zu den üblichen Sprechzeiten.

Voraussetzungen

  • gültiger Wohnberechtigungsschein

Fristen

Der Antrag auf Wohnungsvermittlung ist an keine Frist gebunden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Eintragung als Wohnungssuchende/r an die Geltungsdauer des Wohnberechtigungsscheins gebunden ist.

Nach Ablauf des Geltungszeitraumes des Wohnberechtigungsscheins ist ein neuer Antrag auf Wohnungsvermittlung, unter Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheins, zu stellen.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)