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Wilder Müll

Wenn Sie „wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung der Stadt Kamp-Lintfort. Bitte geben Sie einen möglichst genauen Standort an. Auch Fotos können sehr hilfreich sein.

Meldungen zu wilden Müllablagerungen können Sie auch online vornehmen.

Was ist wilder Müll?

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Welche Strafen drohen Müllsündern?

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden. Zusätzlich werden dem Verursacher die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlagen

 

Wilder Müll Entsorgung https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/wilder-muell/
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