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Osterer, Natascha
Telefon: 0 28 42 / 912-463
E-Mail:
natascha.osterer@kamp-lintfort.de
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Vormundschaft / Pflegschaft
Wenn Eltern das Sorgerecht ihrer minderjährigen Kinder aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr ausüben dürfen oder können, entscheidet das Familiengericht die komplette oder teilweise elterliche Sorge im Rahmen einer Vormundschaft oder Pflegschaft auf Fachkräfte der Stadtverwaltung zu übertragen.
Für Kinder von minderjährigen, unverheirateten Müttern tritt automatisch eine Amtsvormundschaft ein.
Ein Vormund/Pfleger ist im Rahmen der gerichtlich übertragenen Aufgaben rechtliche Vertretung des jeweiligen Mündels und fokussiert stets Entscheidungen zum Wohle des Kindes bzw. des Jugendlichen. Individuelle Wünsche und Interessen werden dabei besonders berücksichtigt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen eine Vormundschaft oder Pflegschaft übertragen wurde, sind zu einem regelmäßigen Kontakt zum Mündel verpflichtet und müssen dem Gericht kontinuierlich Bericht erstatten.