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Inhalt

Vermietung von Räumen und Sporthallen der Stadt (außer der Stadthalle)

Die städtischen Sport- und Turnhallen stehen in erster Linie den allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung. In den Vormittagsstunden, zum Teil auch bis zum frühen Nachmittag hin, sind überwiegend alle Hallen komplett durch die Schulen belegt. In zweiter Linie werden die Hallen den örtlichen Sportvereinen überlassen. Diese nutzen die Hallen regelmäßig von montags bis freitags in den unterrichtsfreien Zeiten einschließlich der Abendstunden für ihr Training. An den Wochenenden finden in der Regel Meisterschaftsspiele der verschiedenen Vereine statt. In den wenigen noch zur Verfügung stehenden freien Zeiten ist eine anderweitige Vermietung der Hallen möglich.

Die aktuellen Benutzungsgebühren ergeben sich aus den geltenden Richtlinien.

Verfahrensablauf

  • Antrag auf Nutzung von Sporthallen ausfüllen
  • ausgefüllten Antrag an unter Kontakt genannte Sachbearbeiter senden
  • Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen bei sportlicher Nutzung

Voraussetzungen

Die Antragsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien unter der Überschrift Rechtsgrundlage.

  • Antrag auf Nutzung von Sporthallen (einmalige und periodische Nutzung)

Fristen

min. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Preis / Kosten

s. Richtlinien über die Erhebung von Mieten für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Kamp-Lintfort

Rechtsgrundlagen

Richtlinien über die Erhebung von Mieten für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Kamp-Lintfort

 

Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Stadt Kamp-Lintfort - 51-01 Sport- und Jugendförderung
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de