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Taubenfüttern

Durch das Füttern und das damit verbundene Überangebot an Nahrung vermehren sich Tauben in immer kürzeren Abständen. Ihr stark ätzender Kot beschädigt und verunreinigt nicht nur Denkmäler, Gebäude und Straßen, er ist zudem Hauptüberträger von Krankheitserregern.

Dazu kommt, dass durch das übermäßige Füttern Reste liegen bleiben. Diese wiederum locken Ratten an, die ebenfalls einen Hauptkrankheitserreger darstellen. Durch das Taubenfüttern wird ihre Bekämpfung in Kamp-Lintfort erheblich behindert.

Nach § 5 Absatz 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort ist das Füttern der Tauben in der Stadt aus den genannten Gründen untersagt.

Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Geldbußen bestraft werden. Bitte unterlassen Sie deshalb das Füttern der hier wildlebenden Tauben.

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)