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Bichler, Andrea

Telefon: 0 28 42 / 912-393
E-Mail:
andrea.bichler@kamp-lintfort.de

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Inhalt

Soziale Wohnraumförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt durch seine Wohnungsbauprogramme zinsgünstige Baudarlehen.

Gefördert werden

  • Neubau von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, einschließlich Erwerb sowie Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum
  • Mietwohnungsneubau
  • Bestandsförderung

Zuständig für die Gewährung der beantragten Fördermittel ist der

Kreis Wesel
Fachdienst Bauen und Planen (Koordinationsbereich Wohnraumförderung 63-1-4)
Reeser Landstr. 31
46483 Wesel
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sind:

Internetadressen:

  • Weitere Informationen über die Gewährung von Fördermitteln sind erhältlich beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen) unter dem Stichwort Wohnraumförderung
  • Anträge auf Gewährung von Wohnungsbaumitteln (amtlicher Vordruck) sind erhältlich bei der  Förderbank für Nordrhein-Westfalen
  • Antragsteller von selbstgenutztem Wohneigentum können auf der Internetseite der NRW-Bank
    durch den bereitgestellten Chancenprüfer prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohnraumförderung haben.
  • Weitere nützliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.baufoerderer.de

Sonstige Fördermöglichkeiten:

Neben vorgenannter Förderung stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wohnungswirtschaftliche Förderprogramme zur Verfügung, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Die Förderung mit Krediten aus den Förderprogrammen der KfW ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden und nicht mit Miet- und Belegungsbindungen verbunden. Anträge sind nicht bei der KfW-Bank, sondern bei einem beliebigen Kreditinstitut zu stellen.

Förderprogramme:
  • Altersgerecht Umbauen (Kredit)
  • Energieeffizient Sanieren (Kredit / Ergänzungskredit / Investitionszuschuss / Baubegleitung)
  • Erneuerbare Energien und Photovoltaik (Standard-Photovoltaik / Speicher)
  • Kauf (Wohneigentumsprogramm / Genossenschaftsanteile)

Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau können grundsätzlich anstelle der Förderung des Landes - eventuell auch zusätzlich - in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Produktfinder/

Verfahrensablauf

Einzelfallabhängig von der zu fördernden Baumaßnahme

Voraussetzungen

Einzelfallabhängig von der zu fördernden Baumaßnahme

Fristen

Einzelfallabhängig von der zu fördernden Baumaßnahme

Preis / Kosten

Einzelfallabhängig von der zu fördernden Baumaßnahme

Rechtsgrundlagen

 

Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)

Einzelfallabhängig von der zu fördernden Baumaßnahme

Einzelfallabhängig von der zu fördernden Baumaßnahme

Stadt Kamp-Lintfort - 50-64 Wohnungswesen
Freiherr-vom-Stein-Straße32a47475Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de
https://www.kamp-lintfort.de
Kreis Wesel - Fachdienst Bauen und Planen (Koordinationsbereich Wohnraumförderung 63-1-4)
Reeser Landstraße3146483Wesel
0281 207-3602
Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)
Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)
Wohnungsbau Förderung Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)
Wohnungsbau Förderung Erwerb von Genossenschaftsanteilen Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)
Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)
Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)
Wohnungsbau Förderung von Modernisierungen im Mietwohnungsbestand Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)
Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung, Erwerb von Belegungsrechten, Erwerb bestehenden Wohnraums Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)
Stadt Kamp-Lintfort - 50-64 Wohnungswesen
Freiherr-vom-Stein-Straße32a47475 Kamp-Lintfort
0281 207-3602
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