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Antrag Schwerbehindertenausweis
(Versorgungsverwaltung NRW)

Weitere Informationen

zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis bietet viele Vorteile, zum Beispiel beim Fahren mit Bus und Bahn, auf der Arbeit oder bei der Steuer. Er kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vorliegt. Auch bei bestimmten Krankheiten kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Je nach Behinderung werden dort auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit ein Änderungsantrag eingereicht werden.

Ansprechpartner für solche Anliegen ist der Kreis Wesel.

Im Bürgerbüro Kamp-Lintfort können folgende Anliegen erledigt werden:

Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen (bisherige Papierausweise)

Sollte Ihr Schwerbehindertenausweis abgelaufen sein, kann eine Verlängerung auch im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erfolgen, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist.

Neuausstellung nicht mehr verlängerbarer Schwerbehindertenausweise

Neue Schwerbehindertenausweise werden nur noch im Scheckkartenformat ausgestellt. Entsprechende Anträge können im Bürgerbüro Kamp-Lintfort gestellt werden.

Umtausch noch gültiger Schwerbehindertenausweise (bisherige Papierausweise)

Bisher ausgestellte Schwerbehindertenausweise behalten ihre Gültigkeit und können verlängert werden, solange ein freies Feld für die Verlängerung zur Verfügung steht. Sie können jedoch auch vorher bereits einen Umtausch in das Scheckkartenformat veranlassen. Entsprechende Anträge wären im Bürgerbüro Kamp-Lintfort zu stellen.

Zudem hat das Bürgerbüro Kamp-Lintfort Erstanträge bzw. Verschlimmerungsanträge für die Feststellung eines Grades der Behinderung ausliegen. Diese können bei Bedarf im Bürgerbüro abgeholt werden. Für nähere Informationen und Hilfestellungen hierzu wenden Sie sich bitte an den Kreis Wesel. Das Bürgerbüro hat die Anträge lediglich ausliegen und kann keine Angaben hierzu machen.

Verfahrensablauf

Sofern Sie eines der drei oben genannten Anliegen im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erledigen möchten, wird der Antrag vor Ort für Sie ausgedruckt und zum Kreis Wesel weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt dann dort.

Voraussetzungen

Anspruchsvoraussetzungen:
  • Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens sechs Monate alt)

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch IX

 

Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich. https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php

Sofern Sie eines der drei oben genannten Anliegen im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erledigen möchten, wird der Antrag vor Ort für Sie ausgedruckt und zum Kreis Wesel weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt dann dort.

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de
https://www.kamp-lintfort.de
Schwerbehindertenausweis Änderung Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich. https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Schwerbehindertenausweis Ausstellung Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich. https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich. https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich. https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich. https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich. https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
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