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Scholz, Tanja

Telefon: 0 28 42 / 912-126
E-Mail:
tanja.scholz@kamp-lintfort.de

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Inhalt

Schülerversicherungen

Während der Zeit des Schulbesuches bestehen für Schüler*innen zum Teil gesetzliche und zum Teil freiwillige Versicherungen:

Gesetzliche Unfallversicherung:

Alle Schüler*innen werden auf Kosten des Schulträgers nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen über die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Schadensfälle melden Sie bitte unmittelbar der Schule.

Garderoben- und Sachschadenversicherung:

Ebenfalls auf Kosten des Schulträgers sind Schäden an Bekleidung, Schultaschen, Lehrbüchern, Schreibmaterialien etc. nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen durch die Kommunalversicherung versichert. Hier ist jedoch zu beachten, dass Haftungsansprüche zunächst bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung (bei Beteiligung Dritter) oder der eigenen Hausratversicherung geltend gemacht werden müssen. Schadensfälle melden Sie auch hier zunächst bei der Schule.

Fahrradversicherung:

Zusätzlich besteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres die Möglichkeit zum Abschluss einer Fahrradversicherung. Die Gebühr hierfür ist von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Sie beträgt derzeit 2,38 € für ein Kalenderjahr und wird von der Schule eingesammelt. Vor Antragstellung prüfen sie bitte, ob Ihre private Hausratversicherung entsprechende Schäden (Diebstahl oder Beschädigungen) abdeckt. Privat abgeschlossene Versicherungen sind bei der Schadensregulierung vorrangig. Anträge und Schadensmeldungen nimmt die jeweilige Schule entgegen.

Rechtsgrundlagen

§ 10 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V)