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Rundfunkbeiträge (Befreiung und Ermäßigung)
Für die Befreiung und Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht ist seit dem 1. Januar 2013 der "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" zuständig. Sie können von den Gebühren befreit werden oder aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen.
Alle Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/.
Im Bürgerbüro liegen An-, Ab- und Ummeldeformulare des Beitragsservices aus. Die Daten können Sie - auch barrierefrei - online eingeben unter www.rundfunkbeitrag.de
Den Antrag können Sie direkt senden an:
ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice
50656 Köln
Sie können den Antrag selbstverständlich auch im Bürgerbüro zur Weiterleitung abgeben.
Terminvergabe
Das Bürgerbüro kann montags und mittwochs in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Eine Vorsprache außerhalb dieser Zeiten ist ausschließlich in Folge einer Terminreservierung möglich. Die Online-Terminbuchung für das Bürgerbüro wird zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen.
Voraussetzungen
- Schwerbehindertenausweis (bei Befreiung)