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Pousen, Marlies
Telefon: 0 28 42 / 912-208
Mobil: 0 160 / 6 06 91 62
E-Mail:
marlies.pousen@kamp-lintfort.de
Online-Service
Online-Antrag Reisegewerbekarte
(Wirtschafts-Service-Portal NRW)
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zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt wer,
- gewerbsmäßig (das heißt Sie wollen Gewinne erzielen)
- ohne vorhergehende Bestellung (das heißt der Kunde wird überraschend aufgesucht)
- außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (das heißt Sie sind mobil/zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)
- Waren oder Leistungen
- zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) oder
- eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)
Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.
Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie nicht,
- wenn Sie ausschließlich auf nach der Gewerbeordnung festgesetzte Messen, Ausstellungen, Märkten, Jahrmärkten tätig sind. Bitte erkundigen Sie sich in diesen Fällen bei der jeweiligen Gemeinde in der der Markt stattfindet, ob eine Festsetzung erfolgt ist.
- wenn Sie Obst und Gemüse und ähnliches aus eigener Produktion verkaufen. Eventuell benötigen Sie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis.
- von einem Verkaufswagen in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben. zum Beispiel sogenannte „rollende Läden“ mit fester Verkaufsroute.
In letzten Fall müssen Sie jedoch den Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anzeigen. Es sei denn, Sie haben bereits eine Gewerbeanzeige für ein Ladenlokal erstattet.
Wenn Sie alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, benötigen Sie keine zusätzliche Gestattung nach dem Gaststättengesetz, sofern die Reisegewerbekarte den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst.
Umfasst die Reisegewerbekarte diese Tätigkeiten nicht, so können Sie eine Änderung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen.
Wenn Sie nicht selbständig tätig sind, müssen Sie eine beglaubigte Kopie oder eine Zweitschrift der Reisegewerbekarte Ihres Arbeitgebers mit sich führen.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird Ihnen unverzüglich mitgeteilt und ist vor Aushändigung der Reisegewerbekarte zu entrichten. Bei persönlicher Vorsprache in der Regel in bar bei Antragsabgabe.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die Reisegewerbekarte innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt. Die Reisegewerbekarte darf Ihnen erst ausgehändigt werden, wenn Sie sie unterschrieben haben.
Voraussetzungen
- Personalausweis / Reisepass oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder -genehmigung
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug für Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der hiesigen Stadtkasse
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- ein aktuelles Lichtbild
- sofern vorhanden Handelsregisterauszug
- zusätzlich bei Verkaufswagen mit Abgabe offener Lebensmittel:
- Gesundheitszeugnis oder Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz zu beantragen beim zuständigen Gesundheitsamt
- Abnahme des Verkaufswagens durch Kreis Wesel, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen
- Unterrichtungsnachweis über den Umgang mit Lebensmitteln (IHK-Schulung)
Preis / Kosten
- 50 Euro bis 1.500 Euro, je nach Anzahl der Warengruppen und Art des Reisegewerbes.