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zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Amtes für Schule, Jugend und Sport. Er umfasst folgende Aufgaben:

  • Die Werbung von Pflegeeltern für die Bereitschafts- Kurzzeit- und Langzeitpflege.
  • Die Schulung interessierter Pflegeeltern über alle rechtlichen und pädagogischen Aspekte, die mit einer Vermittlung von Pflegekindern zusammenhängen.
  • Die Unterstützung bestehender Pflegeverhältnisse bei allen erzieherischen Angelegenheiten.

Kurzinformation zum Thema Vollzeitpflege

Die Pflegeeltern

  • haben eine positive Einstellung zum Leben
  • teilen ihre Zeit gerne mit Kindern
  • leben in gesicherten finanziellen Verhältnissen
  • haben in ihrer Wohnung Platz für ein Pflegekind
  • nehmen das Pflegekind so, wie es ist
  • sind geduldig und verfügen über Durchhaltevermögen
  • respektieren die Herkunftsfamilie des Pflegekindes
  • wollen für Sorgen des Pflegekindes da sein, fördern aber auch seine Stärken
  • wollen sich fortbilden und mit anderen Pflegeeltern austauschen
  • kooperieren mit dem Pflegekinderdienst

Die Pflegekinder

  • haben Eltern, bei denen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht leben können
  • brauchen verlässliche Pflegeeltern
  • brauchen Strukturen und Regeln, um sich im Alltag zurecht zu finden
  • haben ein Schutzbedürfnis
  • brauchen positive Zuwendung
  • brauchen die Möglichkeit, positive Bindungen entwickeln zu können
  • brauchen konfliktbereite Pflegeeltern
  • möchten mehr über ihre Herkunftsfamilie erfahren
  • brauchen humorvolle Menschen
  • möchten wachsen, sich entwickeln und ihren eigenen Platz im Leben finden

Der Pflegekinderdienst

  • möchte geeignete Pflegeeltern gewinnen
  • bereitet Interessierte auf die zukünftige Aufgabe als Pflegeeltern vor
  • bietet Unterstützung in konfliktreichen Situationen
  • begleitet und berät die Pflegeeltern und Pflegekinder
  • ist Ansprechpartner während des gesamten Pflegeverhältnisses
  • gestaltet und moderiert die Hilfe für das Pflegekind
  • unterstützt bei der Gestaltung der Besuchskontakte zu den Herkunftseltern und bereitet diese vor

Das Pflegegeld

Für diese verantwortungsvolle Aufgabe erhalten die Pflegeeltern monatlich ein sog. Pflegegeld. Im Pflegegeld sind enthalten:

  • der notwendige Lebensunterhalt des Pflegekindes
  • der gesamte Lebensbedarf (Kleidung, Mietanteil, Taschengeld, usw.)
  • Kosten der Erziehung

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Pflegekindes.

 

Erlaubnis zur Vollzeitpflege Erteilung
Verbleib eines Kindes bei Pflegeperson Anordnung
Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Einmalige Leistungen für Pflegekinder beantragen
Stadt Kamp-Lintfort - 51-03 Soziale Fachdienste der Jugendhilfe
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
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