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Inhalt

Mutterschaftsanerkennung

Voraussetzung einer Mutterschaftsanerkennung ist, dass die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils die Mutterschaftsanerkennung (z.B. Italien) vorsieht. Die Mutterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson (Standesamt, Jugendamt oder Notar) erklärt werden.

Verfahrensablauf

Die anerkennende Frau erklärt, Mutter des Kindes zu sein. Die Anerkennungserklärung ist vom zuständigen Standesamt (Geburtsort des Kindes) zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen auszuschließen. Es wird die Identität und die Geschäftsfähigkeit geprüft und es werden namensrechtliche Folgen aufgeführt.

Voraussetzungen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eigene Geburtsurkunde
  • ggf. die Heiratsurkunde
  • bei einer vorgeburtlichen Mutterschaftsanerkennung: Mutterpass

Alle Urkunden im Original plus eventuell erforderlicher Übersetzungen.

Fristen

Beurkundung vor oder nach der Geburt des Kindes.

Preis / Kosten

Es fallen beim Standesamt und Jugendamt keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

 

Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung Voraussetzung einer Mutterschaftsanerkennung ist, dass die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils die Mutterschaftsanerkennung (z.B. Italien) vorsieht. Die Mutterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson (Standesamt, Jugendamt oder Notar) erklärt werden.
Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung Beurkundung Voraussetzung einer Mutterschaftsanerkennung ist, dass die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils die Mutterschaftsanerkennung (z.B. Italien) vorsieht. Die Mutterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson (Standesamt, Jugendamt oder Notar) erklärt werden.
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