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Inhalt

Melderegisterauskunft

Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.

Dabei wird unterschieden zwischen einer

  • einfachen Melderegisterauskunft und einer
  • erweiterten Melderegisterauskunft

Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum und –ort, Geschlecht oder letzte bekannte Anschrift.

Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist entweder persönlich im Bürgerbüro Kamp-Lintfort oder schriftlich zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt sofort, sodass die Antwort direkt beim Termin erteilt wird bzw. postalisch zugeschickt wird.

Neutrale Antwort:

Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, beispielhaft

  • wegen einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz,
  • eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 Bundesmeldegesetz,
  • weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer) oder
  • weil die gesuchte Person in Kamp-Lintfort überhaupt nicht gemeldet ist oder war,

erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."

Voraussetzungen

Bei der schriftlichen Beantragung ist Folgendes zu beachten:

Die Erteilung einer Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle ausdrücklich erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

Zusätzlich ist bei einer erweiterten Melderegisterauskunft der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (z. B. in Form eines Vollstreckungsbescheides) vorzulegen.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

  • einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro je angefragte Person
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro je angefragte Person
  • Auskunft aus den archivierten Meldekarten (Meldezeiten vor 1978): 30,00 Euro je angefragte Person

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden. Bei einer Beantragung per Mail oder Post ist die entsprechende Gebühr vorab an das Konto der Stadt Kamp-Lintfort zu überweisen. Die Bankverbindung lautet: DE53 3505 0000 0760 1116 66. Als Verwendungszweck müssen Sie angeben: „MRA (Name der gesuchten Person)“.

Rechtsgrundlagen

§§ 44 f. Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Melderegisterauskunft Erteilung
Melderegisterauskunft Erteilung einfach
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
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