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Inhalt

Kinderreisepass

Sofern Deutsche ins Ausland verreisen, muss ein entsprechendes Ausweisdokument mitgeführt werden. Die Ausweispflicht gilt in dem Fall auch für Kinder. Für Personen bis zum 12. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einen Kinderreisepass zu beantragen oder verlängern zu lassen. Es kann jedoch auch ein 6 Jahre gültiger Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.

Mit dem deutschen Kinderreisepass können Sie in viele Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Terminvergabe

Das Bürgerbüro kann montags und mittwochs in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Eine Vorsprache außerhalb dieser Zeiten ist ausschließlich in Folge einer Terminreservierung möglich. Die Online-Terminbuchung für das Bürgerbüro wird zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Voraussetzungen

Anspruchsvoraussetzungen:
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
  • keine Passversagungsgründe
Erforderliche Unterlagen:
  • den bisherigen Kinderreisepass
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens sechs Monate alt)
  • Ausweisdokumente beider Elternteile (Personalausweis/Reisepass)
  • falls nur ein Elternteil vorspricht, ist zusätzlich eine Einverständniserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen
  • das Kind muss anwesend sein

Fristen

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Preis / Kosten

  • Beantragung: 13,00 Euro
  • Verlängerung: 6,00 Euro

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.

Rechtsgrundlagen

Paßgesetz (PaßG)

 

Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Ausstellung Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Ausstellung erstmalig Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Ausstellung Neu Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Meldung Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Meldung wegen Fund Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Meldung wegen Verlust Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Statusabfrage Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Verlängerung Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Ersatz Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Ersatz wegen Verlust Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

Kinderreisepass Ausgabe Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Für die Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind zusammen mit beiden oder einem Sorgeberechtigtem persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Grund hierfür ist, dass das Kind mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Kinderreisepass wird immer für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt oder um 12 Monate verlängert.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort im Rahmen der Antragstellung.

Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn er noch gültig ist und noch ausreichend Seiten vorhanden sind. Andernfalls erfolgt eine Neuausstellung.

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