Info-Bereich & Anleser

Kontakt

Watty, Christiane

Telefon: 0 28 42 / 9 11 88-38
E-Mail:
christiane.watty@kamp-lintfort.de

Adolph, Heike

Telefon: 0 28 42 / 9 11 88-32
E-Mail:
heike.adolph@kamp-lintfort.de

Weitere Informationen


Inhalt

Jugendhilfe im Strafverfahren

Bei jungen Menschen zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr gilt im Strafverfahren neben dem Strafgesetzbuch das Jugendgerichtsgesetz. Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens, hilft bei Schwierigkeiten und leistet Hilfestellung bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft. Die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert das Jugendgericht über Beweg- und Hintergründe der Straftat, so dass das Jugendgericht eine Entscheidungshilfe für die zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen hat. Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet den Jugendlichen zur Hauptverhandlung und unterstützt die Betroffenen während des gesamten Verfahrens und überwacht die von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erteilten Weisungen und Auflagen.

Verfahrensablauf

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) wird automatisch informiert, wenn gegen den Jugendlichen oder den Heranwachsenden ein Ermittlungs-oder Strafverfahren eingeleitet wurde, nimmt mit dem Beschuldigten Kontakt auf und unterbreitet ein Beratungsangebot.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren:

  • unterstützt Jugendliche, Heranwachsende, deren Eltern und Erziehungsberechtigte im gesamten Verfahren
  • informiert über die Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung und den Ablauf des Jugendstrafverfahrens
  • spricht bei Bedarf mit den Betroffenen über die Straftaten und deren Hintergründe
  • berät über Leistungen der Jugendhilfe und erarbeitet Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen
  • erstellt für das Gericht unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der aktuellen Lebensumstände einen schriftlichen Bericht und gibt eine Empfehlung für die zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen ab
  • begleitet Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung
  • hilft bei Problemen mit Familie, Partner beziehungsweise Partnerin, Schule, Ausbildung und Sucht
  • besucht Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft und Strafvollzug
  • die vom Gericht angeordneten Weisungen und Auflagen werden von der Jugendhilfe im Strafverfahren organisiert, begleitet und überprüft

Es gibt auch Strafverfahren - sogenannte Diversionsverfahren - an denen das Jugendgericht nicht beteiligt ist. Diese werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Jugendhilfe im Strafverfahren durchgeführt. Hier werden mit den jungen Menschen und eventuell ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten erzieherische Gespräche geführt, in gemeinnützige Arbeitsstunden oder Verkehrserziehungskurse vermittelt, ein Täter-Opfer-Ausgleich eingeleitet und vieles mehr. Nach Erfüllung der abgesprochenen Maßnahmen und Weisungen kann die Eröffnung eines Verfahrens vor dem Jugendrichter abgewendet werden.

Voraussetzungen

Eröffnung eines Strafverfahrens

Rechtsgrundlagen

 

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) wird automatisch informiert, wenn gegen den Jugendlichen oder den Heranwachsenden ein Ermittlungs-oder Strafverfahren eingeleitet wurde, nimmt mit dem Beschuldigten Kontakt auf und unterbreitet ein Beratungsangebot.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren:

  • unterstützt Jugendliche, Heranwachsende, deren Eltern und Erziehungsberechtigte im gesamten Verfahren
  • informiert über die Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung und den Ablauf des Jugendstrafverfahrens
  • spricht bei Bedarf mit den Betroffenen über die Straftaten und deren Hintergründe
  • berät über Leistungen der Jugendhilfe und erarbeitet Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen
  • erstellt für das Gericht unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der aktuellen Lebensumstände einen schriftlichen Bericht und gibt eine Empfehlung für die zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen ab
  • begleitet Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung
  • hilft bei Problemen mit Familie, Partner beziehungsweise Partnerin, Schule, Ausbildung und Sucht
  • besucht Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft und Strafvollzug
  • die vom Gericht angeordneten Weisungen und Auflagen werden von der Jugendhilfe im Strafverfahren organisiert, begleitet und überprüft

Es gibt auch Strafverfahren - sogenannte Diversionsverfahren - an denen das Jugendgericht nicht beteiligt ist. Diese werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Jugendhilfe im Strafverfahren durchgeführt. Hier werden mit den jungen Menschen und eventuell ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten erzieherische Gespräche geführt, in gemeinnützige Arbeitsstunden oder Verkehrserziehungskurse vermittelt, ein Täter-Opfer-Ausgleich eingeleitet und vieles mehr. Nach Erfüllung der abgesprochenen Maßnahmen und Weisungen kann die Eröffnung eines Verfahrens vor dem Jugendrichter abgewendet werden.

Stadt Kamp-Lintfort - 51-JGH Jugendhilfe im Strafverfahren
Moerser Straße31647475Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de
https://www.kamp-lintfort.de