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Inhalt

Jahresabschluss der Stadt Kamp-Lintfort

Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss besteht aus

  • der Ergebnisrechnung,
  • der Finanzrechnung,
  • den Teilrechnungen und
  • der Bilanz.

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen.

Dem Anhang sind als Anlagen beizufügen

  • ein Anlagenspiegel,
  • ein Forderungsspiegel,
  • ein Eigenkapitalspiegel,
  • ein Verbindlichkeitenspiegel und
  • eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Der Rat stellt bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Rechtsgrundlagen

§§ 95 und 96 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)