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Hundesteuer

Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Halterin oder Halter des Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die durch eine selbstgehaltene Hündin geboren wurden, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.

Anmeldung/Erlaubniserteilung nach dem Landeshundegesetz NRW

Neben der Anmeldung eines Hundes bei der Steuerabteilung, muss die Haltung

- großer Hunde (§ 11 LHundG NRW)

- gefährlicher Hunde (§ 3 LHundG NRW)

- Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)

beim Ordnungsamt angezeigt werden. Für die beiden letzten Kategorien ist die Beantragung einer Erlaubnis erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite: https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/hundehaltung/

Verfahrensablauf

Die steuerliche An- oder Abmeldung kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Steuerabteilung der Stadt Kamp-Lintfort erfolgen.

Voraussetzungen

Bei der Abmeldung ist die Hundesteuermarke an die Stadt Kamp-Lintfort zurückzugeben.

Fristen

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde oder ein Zuzug in die Stadt Kamp-Lintfort erfolgt ist, vorgenommen werden. Bei Hunden, die durch eine selbstgehaltene Hündin geboren wurden, muss der Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er drei Monate alt geworden ist, steuerlich angemeldet werden.

Eine Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nachdem der Hund nicht mehr gehalten wird bzw. die Halterin oder der Halter aus der Stadt Kamp-Lintfort weggezogen sind.

Preis / Kosten

Bei der Antragstellung fallen keine Gebühren an.

Die Hundesteuer beträgt jährlich bei der Haltung

  • von einem Hund: 100,00 Euro
  • von zwei Hunden: 120,00 Euro je Hund
  • von drei und mehr Hunden: 140,00 Euro je Hund

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Kamp-Lintfort

 

Hundesteuer Anmeldung Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/
Hundesteuer Abmeldung Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/
Hundesteuer Befreiung Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/
Hundesteuer Ermäßigung Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/
Hundesteuer Festsetzung Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/
Stadt Kamp-Lintfort - 20-22 Steuerabteilung
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
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