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Pousen, Marlies

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Anträge Gaststättengewerbe
(Wirtschafts-Service-Portal NRW)

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Inhalt

Gestattung vorübergehender Gaststättenbetriebe

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Im Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.04.2024 wurde jetzt geregelt, dass eine (zusätzliche) Gestattung nicht (mehr) erforderlich ist, wenn die/der Gewerbetreibende/r im Besitz einer Reisegewerbekarte ist, die die folgende Tätigkeit umfasst:

  • Verabreichung von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von einer ortsfesten Betriebsstätte im Rahmen einer Veranstaltung. 

Sind Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle umfasst, so benötigen Sie keine zusätzliche Gestattung mehr.

Fristen

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Rechtsgrundlagen

 

Gaststättengewerbe Gestattung Für einen besonderen Anlass (Veranstaltung) kann die vorübergehende Gestattung eines Gastgewerbes mit Alkoholausschank erteilt werden Voraussetzungen: Veranstaltung kann von jedermann oder einem bestimmten Personenkreis besucht werden. Auf der Veranstaltung werden gewerbsmäßig alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten, Es liegen keine Versagungsgründe nach § 4 GastG vor (persönliche Unzuverlässigkeit, raumbezogene Sicherheitsbedenken, fehlende IHK-Unterrichtung). Gerade bezogen auf die raumbezogenen Anforderungen kann im Hinblick auf den vorübergehenden Charakter der anlassbezogenen gastgewerblichen Tätigkeit ein weniger strenger Maßstab angelegt werden, als bei einer dauerhaften Genehmigung. Bedenken können auch im Wege von Auflagen aus dem Weg geräumt werden. Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung. Bei regelmäßiger Teilnahme an bestimmten wiederkehrenden Veranstaltungen kann alternativ einmalig eine Dauererlaubnis für die betreffenden Veranstaltungen beantragt werden, wenn sich an den Räumlichkeiten und der Betriebsart keine wesentlichen Änderungen ergeben. https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gaststaettengewerbe-leistungsauswahl

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

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