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Bleckmann, Simon
Telefon: 0 28 42 / 912-138
E-Mail:
simon.bleckmann@kamp-lintfort.de
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Freizeiten für Kinder und Jugendliche
In jedem Jahr werden Erholungsfahrten für Kinder und Jugendliche durchgeführt. Sobald die Angebote für den nächsten Sommer feststehen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Anmeldungen und Nachfragen richten Sie bitte direkt an die Veranstalter.
Hinweisen möchten wir auch auf die alljährlich stattfindende Ferienmaßnahme „Ferienspaß", die in den Sommerferien an drei Standorten in Kamp-Lintfort stattfindet.
Juleica.NET
Juleica.NET ist eine bundesweite Plattform rund um die JugendleiterInnenCard (Juleica). Sie dient zur Information sowie dem Austausch zwischen Juleica InhaberInnen. Hier finden Sie auch den Antrag auf Ausstellung der juleica. Den ausgefüllten Antrag können Sie dann beim Jugendamt einreichen.
Förderrichtlinien der Stadt Kamp-Lintfort für die Jugendarbeit
Allgemeines
Beihilfen nach diesen Richtlinien können freien Trägern der Jugendhilfe, die nach § 75 KJHG als förderungswürdig anerkannt sind, gewährt werden.
Gefördert werden Wochenend- und Kurzfreizeiten sowie Ferienfreizeit- und Erholungsmaßnahmen.
Die zu fördernden Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in Kamp-Lintfort haben.
Es werden nur Maßnahmen von Trägern gefördert, die ihren Sitz in Kamp-Lintfort haben.
Förderkriterien
Nicht gefördert werden Maßnahmen,
- die überwiegend einen parteipolitischen , religiösen Charakter haben oder in Verbindung mit Sportveranstaltungen stattfinden.
- die keinen erkennbaren Freizeit- oder Erholungswert aufzeigen.
Besonders gefördert werden Maßnahmen gemäß Punkt 6 der Förderrichtlinien, die folgende soziale Kriterien berücksichtigen:
- an denen Kinder bzw. Jugendliche von Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosen oder aus Familien, die sich in einer besonderen Notlage befinden, teilnehmen
- an denen Kinder aus sogenannten „Einelternfamilien" (Alleinerziehende) teilnehmen
- an denen Kinder von Asylbewerbern oder Kriegsflüchtlingen teilnehmen
- die einen integrativen Charakter haben und an denen behinderte Kinder oder Jugendliche teilnehmen.
Dauer der Freizeit- und Erholungsmaßnahmen
Wochenend- und Kurzfreizeiten:
Mindest- und Höchstdauer: 2 bis 10 Tage
Ferienmaßnahmen:
Mindest- und Höchstdauer: 11 bis 21 Tage
An- und Abreise gelten als volle Tage.
Altersbegrenzung
Gefördert werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 und im Alter von 19 bis 21 Jahren, wenn sie noch in der Ausbildung stehen, ihren Zivil- oder Wehrdienst leisten oder arbeitslos sind.
Gruppengröße
Gefördert werden Gruppen, die eine Mindestgröße von acht Teilnehmern nachweisen.
Betreuungskräfte
Je angefangene Gruppe wird eine Betreuungsperson gefördert. In begründeten Fällen werden zusätzliche Betreuungspersonen gefördert.
Beispiel:
- bei gemischten Gruppen mit acht Teilnehmern eine zusätzliche Betreuungsperson
- bei Großgruppen wird je 35 Teilnehmer eine weitere Betreuungsperson
- bei Freizeit- und Erholungsmaßnahmen mit geistig oder körperlich behinderten Teilnehmern für je drei Teilnehmer eine Betreuungsperson
- bei Freizeiten, die eine verstärkte Anzahl von Teilnehmern der Gruppen der unter Ziffer 2 genannten Kriterien nachweisen, ist in Absprache mit der Verwaltung des Jugendamtes eine Bezuschussung weiterer Betreuungskräfte möglich
Höchstförderung
- 2,56 Euro je Tag und Teilnehmer
- 5,11 Euro je Tag und Betreuungskraft.
Antragsverfahren und Verwendungsnachweis
Bis zum 1. November des Vorjahres (Ausschlußfrist) muß von den Trägern von Ferienfreizeitmaßnahmen ein entsprechender schriftlicher Antrag an das Jugendamt gestellt werden, wenn für die Erholungsmaßnahme ein Vorschuss ausgezahlt werden oder die Maßnahme in die zu Beginn eines jeden Jahres veröffentlichte Angebotsliste aufgenommen werden soll. Dieser Antrag (Formblatt 1) soll Angaben über Art, Dauer, Teilnehmerzahl, Berücksichtigung der sozialen Kriterien und den Veranstaltungsort der geplanten Freizeitmaßnahme enthalten.
Würden die im Haushalt der Stadt Kamp-Lintfort bereitgestellten Mittel durch das Gesamtvolumen der eingegangenen Anträge überschritten, wird der Zuschuß pro Tag und Teilnehmer entsprechend gekürzt.
Bis zum 1. Dezember erhalten die Träger Nachricht darüber, mit welchem Förderbetrag sie für die beantragten Maßnahmen voraussichtlich rechnen können.
Bei Ferienfreizeiten von 11 bis 21 Tagen wird den anerkannten Trägern von Ferienfreizeitmaßnahmen 30 Tage vor Beginn der Maßnahme ein Vorschuss ausgezahlt. Für diese Vorauszahlung werden für jeden Teilnehmenden 1,80 Euro pro Tag und für jeden Betreuenden 3,60 Euro pro Tag berechnet.
Bei Wochenend- und Kurzfreizeiten von 2 bis 10 Tagen wird der Zuschuß nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Eine Auszahlung kann nur erfolgen, soweit Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.
30 Tage nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum 15.11., muss der entsprechende Verwendungsnachweis (Formblatt 2) erbracht werden.
Falls nach Abrechnung aller Maßnahmen noch Mittel zur Verfügung stehen, werden diese auf die Maßnahmen verteilt, die mindestens 14 Tage dauern. Eine Restzahlung erfolgt nur, wenn sie mindestens eine Höhe von 25,00 Euro je Maßnahme erreicht.