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Grünberger, Ute

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Inhalt

Beteiligungsbericht

In den Fällen, in denen eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist, ist in dem Jahr ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

Der Beteiligungsbericht hat folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

  • die Beteiligungsverhältnisse,
  • die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  • eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals  jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  • Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

Der aktuelle Beteiligungsbericht der Stadt Kamp-Lintfort ist hier veröffentlicht, liegt aber auch im Rathaus der Stadt Kamp-Lintfort während der Publikumssprechzeiten öffentlich zur Einsicht aus.

Rechtsgrundlagen

§§ 116a Abs. 3 und 117 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)