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Apostillen

Grundsätzlich können deutsche Personenstandsurkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, mit einer Überbeglaubigung (Apostille) versehen werden. Zuständig für alle im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellten Personenstandsurkunden ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Es wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels bestätigt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Urkunden Beglaubigung durch Apostille Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig. Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz). Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier: https://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/apostillen-und-beglaubigungen
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